Ich glaube ihr verwechselt da was.
Wenn das Rad selbst schmaler wird, ragt es konstruktionsbedingt weniger weit über den Radkasten hinaus – das Thema Radabdeckung ist dadurch meist erledigt.
Allerdings ändert sich durch die geringere Rad-/Reifenbreite nicht der Hebelarm zwischen Radaufstandspunkt und Achsaufhängung.
Daher muss bei Verwendung von Spurplatten zusätzlich die Dauerfestigkeit bzgl. der veränderten Spurweite berücksichtigt werden. Überschreitet diese den Serienwert um +2%, ist ein zusätzlicher Nachweis erforderlich.
Btw Chris1981 Laufblinker in den Spiegeln sind eigentlich auch nicht zulässig. ![]()