Beiträge von Hasu

    Und, @Gery, ich meine das ernst mit der Verkehrssicherheit. Ohne Vorheizen beschlagen die Scheiben zu Beginn der Fahrt. Da willst du nicht in meinen toten Winkel geraten. Deshalb lassen ja auch so viele Autofahrende den Motor schon laufen, während sie noch die Scheiben freikratzen. Die sind doch nicht alle doof, oder, die denken sich doch was dabei?


    Das ist so eine unhinterfragte Erzählung, ach gott wie schädlich das Warmlaufenlassen sein soll und dass angeblich sofort der Motor verreckt. Lies dir mal den Bericht vom ADAC durch, wo die - vor Jahren - den Schadstoffausstoß bei verschiedenen Fahrzeugen verglichen haben, einmal mit Standheizung, einmal mit Warmlaufenlassen. Das unterscheidet sich in Nuancen, in einem Bereich ist das Warmlaufenlassen sogar sauberer. Und der Toyotamotor läuft nicht mal die ganze Zeit, sondern geht zwischendurch aus, wenn er warm genug ist.

    Was wollt ihr erreichen?

    Wollt ihr alle eine finanzielle Entschädigung, eine Standheizung oder gar das Auto Wandeln ergo zurückgeben?

    Im Moment funktioniert die Vorklimatisierung. Solange das so bleibt, habe ich keinen Grund zur Klage. Ich hoffe, Toyota sieht das als eine Art Waffenstillstand an.


    Würde es zum Prozess kommen, würde ich das Wiederanschalten der Funktion in der App fordern, hilfsweise eine Minderung des Kaufpreises. Die Wandelung rechnet sich meist nicht, da dabei auch eine Nutzungsentschädigung fällig wird. Es gab aber auch schon Richter, die das anders beurteilt haben. Bei VW findest du sämtliche Schattierungen zwischen Schwarz und Weiß in den unzähligen Urteilen.

    aber dann kommt die TA Luft ins Spiel, an die du dich als Privatperson auch halten solltest.

    Die Emissionsgrenzwerte der TA Luft hält auch ein, wer hundert Corollas vorheizt. Denn die stoßen dank Katalysator & Co. recht saubere Abgase aus. Mit der TA Luft kommste erst in Konflikt, wenn du eine industrielle Anlage betreiben willst, nicht wenn ein Motörchen mal kurz angeht.

    Toyota hat das ganze mit Standklima verkauft

    Ich nehme an, Du hast den Corolla nicht bei Toyota gekauft, sondern beim Toyota-Händler? Das musst Du sauber trennen. Gewährleistungsansprüche richten sich gegen den Händler, nicht gegen Toyota. Du kannst aber Toyota aus einem anderen Grund verklagen, nämlich wegen der Abschaltung der App-Funktion. Das richtet sich nach dem Nutzungsvertrag, der zwischen Dir und Toyota besteht, nach den abgenickten Nutzungsbedingungen und nach dem AGB-Gesetz, das regelt, wann welche Nutzungsbedingungen unzulässig / unwirksam sind.

    Toyota bezieht sich auf §30 Absatz 1 STVO (...)

    Die StVO gilt nicht auf Privatgrundstücken und auch nicht im Ausland. Und wenn jemand mit Körperbehinderung die Vorwärmfunktion nutzt, weil er die Scheibe nicht freikratzen kann, dann läuft der Motor auch nicht "unnötig", sondern aus Verkehrssicherheitsgründen. Toyota schießt übers Ziel hinaus.

    Die App die das ermöglicht, hast du aber nicht gekauft. Die gab es kostenlos dazu. Das Fahrzeug selbst, was du bezahlt hast, hat keinen Sachmangel.

    Der Sachmangel ist dadurch begründet, dass Toyota damit geworben hat, dass sich der Corolla per App aus der Ferne vorheizen lässt und jede(r) Käufer(in) erwarten kann, dass das auch so ist. Beim Zwangsabnicken der App-AGB ist der Kaufvertrag längst geschlossen und einzuhalten.


    Toyota will die Corollafahrer:innen davor bewahren, gegen das Gesetz zu verstoßen, indem Toyota selbst gegen das (ein anderes) Gesetz verstößt. Das ist nicht erforderlich, denn die Käufer:innen können (und müssen) selbst denken.


    Was kommt als nächstes? Dass es nicht nur mehr piept, sondern der Corolla gedrosselt wird, wenn das System meint, ein Tempolimit zu erkennen?