Beiträge von Cali

    Wichtig ist, es muss mindestens Android 12 sein.

    Warum bist Du da so sicher? Nur weil Du es mit zwei Handys ausprobiert hast, die unterschiedliche Android-Versionen drauf hatten?

    Bei mir hat es problemlos auf Android 11 funktioniert.

    Bei Samsung- und Google-Handys läuft es auch mit Android 10, allerdings ohne Gewähr vom Hersteller, bei Samsung Galaxy S8, S8+ oder Note 8 sogar mit Android 9.

    Ahh, das ist ärgerlich.

    Kannst Du berichten, wie es jetzt weitergeht? Ist doch beim Ali bestellt, oder? Die können ja mit der Sendungsverfolgung sehen, dass es im Zoll hängengeblieben ist. Eigentlich müsste es das Geld zurückgeben.

    Ich hatte meinen Beitrag oben zurückgezogen, kurz bevor Du geschrieben hast. War wie gesagt eine Verwechslung, sorry nochmal.


    Ich kann Deine Unzufriedenheit schon nachvollziehen, aber der FTH wäre für mich nicht die erste Anlaufstelle, wenn ich Updates für Audio und Navi will. Die Chance, einen kompetenten zu erwischen, ist mir aus eigener Erfahrung und durch Erfahrungsberichte hier im Forum zu gering.

    Mir haben sie beim Neuwagen (Lagerfahrzeug) bei einer fifty-fifty-Chance das falsche Navi eingebaut. MM19-Navi zu einem MM17-Radio. Das habe ich dann lieber selbst behoben mit einem Upgrade des Radios auf MM19, statt den FTH noch mehr "kaputt" machen zu lassen. :S Der hatte mir das zwar als Wiedergutmachung kostenlos angeboten, aber nee, lieber nicht...


    Ich weiß auch gar nicht, ob die Updates zum normalen Service gehören. Hinter jedem Update steht ein TSB. Das heißt, der Kunde bemängelt einen Fehler, der FTH sucht danach im System, findet ein TSB, und dort drin steht dann der Hinweis, das Update einzuspielen. Dazu muss dem Kunde aber erstmal ein Fehler auffallen.

    Eine Liste der behobenen Fehler findest Du hier:


    Wenn der Händler den Auftrag zum Retrofit-Upgrade erhält, spielt er dieses auf. Dieses Upgrade enthält nicht die aktuellsten Updates. Leider.

    Dazu müsste der Mitarbeiter, der das durchführt, fit auf dem Gebiet sein und nicht nur das Upgrade stur nach Anleitung durchführen, sondern weiterdenken und selbst drauf kommen, dass man danach noch Updates einspielen könnte. Und da sind wir wieder bei der oben genannten Chance, einen solchen zu erwischen... :whistling:

    So sieht´s aus. Sieht man ja auch am Upgrade von DA01 auf DA31 und von FA00 auf FA10.


    Ich würde jetzt für diese IDs die neuesten Updates runterladen. Denn 1075 für Audio DA31 und 1120 für Navi FA10 sind ja uralt. Ich glaube, das sind die Versionsnummern aus der Zeit, als das Retrofit-Upgrade rauskam.

    Aktuell sind die Versionen 1170 für Audio und Navi.


    Aber trotzdem: kostenlos und sicher das Upgrade abgegriffen ist nicht schlecht. :thumbup:

    Bei den Adaptern von der Griffschalenbeleuchtung sind dreimal die schmalen (einreihig) und einmal ein breiter (zweireihig) dabei. Bei Dir auch?

    So sehen die aus (bei mir):

    pasted-from-clipboard.png


    Der breite Stecker ist für die Fahrertür. Ich tippe mal, da hast Du es zuerst probiert, wenn Du sagst, die schmalen passen nicht. Wenn Du einfach weitergemacht hättest mit den anderen Türen, hättest Du gesehen, dass die schmalen da passen. 8)

    Nee, wenn Du noch einen nachlegst, bekommst Du auch noch eine Antwort. 8o

    Zu den zwei Gründen für Schall- oder Leuchtzeichen nach § 16 Abs. 1 StVO:

    Wenn ich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft überhole, dann reichte bisher bei mir immer der Blinker.

    Und wenn ich mich oder andere gefährdet sehe, dann geht meistens auch eine "Lichthupe".

    Ok, kannst ja mal versuchen, beim Gesetzgeber jemanden zu finden, der mit Dir diskutieren möchte. Die ursprünglichen Urheber dürften aber nicht mehr leben. ;)

    Noch nie von sowas gehört? Passiert ständig.

    POL-PDNR: Emmerzhausen - Verkehrsunfall beim Abbiegen
    Emmerzhausen (ots) - Am 31.03.2022, gegen 06:30 Uhr befuhren ein 25-jähriger Lkw-Fahrer und ein 48-jähriger Pkw-Fahrer in dieser Reihenfolge die L 280 von…
    www.presseportal.de

    POL-PDNR: Verkehrsunfall mit Personenschaden
    Asbach (Westerwald) (ots) - Am 09.06.2022, um 17:32 Uhr wurde die Polizeiinspektion Straßenhaus über einen schweren Verkehrsunfall auf der Landesstraße 272…
    www.presseportal.de

    POL-PDNR: Verkehrsunfall Buchholz / schwerverletzte Person musste durch FFW aus Fahrzeug geborgen werden.
    Straßenhaus (ots) - Am 30.06.2022 kam es um 07:14 Uhr auf der B8 bei Buchholz / Vierwinden zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 54 jähriger Verkehrsteilnehmer…
    www.presseportal.de

    POL-PDNR: Verkehrsunfallflucht auf der Bundesstraße 256 - Zeugenhinweise gesucht
    Rengsdorf (ots) - Am Dienstagnachmittag ereignete sich auf der Bundesstraße 256 in Fahrtrichtung Straßenhaus eine Verkehrsunfallflucht. Die Geschädigte…
    www.presseportal.de

    POL-PDNR: Nachtragsmeldung: Schwerer Verkehrsunfall zwischen zwei Motorradfahrern
    Rodenbach b. Puderbach (ots) - Am 02.09.2023 gegen 18:25 Uhr ereignete sich auf der K142, unmittelbar vor der Ortslage Rodenbach bei Puderbach, ein schwerer…
    www.presseportal.de

    POL-PDKO: Verkehrsunfall auf der B42 nach Überholvorgang
    Vallendar (ots) - Am Montag, den 05.09.22, gegen 10:30 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall auf der B42 zwischen Vallendar und Bendorf. Zwei PKW versuchten…
    www.presseportal.de

    Du musst zuerst die Türgummis in dem Bereich lösen, dann erst den unteren Teil der B-Säulen-Verkleidung ausbauen, zum Schluss den oberen.

    Das untere Teil wird zuerst oben (also etwas unterhalb der Gurtführung) gelöst. Ich glaube, Du musst es am oberen Rand erst etwas aufbiegen. Dann kannst Du das Teil nach innen abziehen. Es wird mit insgesamt 3 Clips gehalten, 2 davon sind ganz unten, einer etwas weiter oben.

    Danach kannst Du das obere Teil lösen. Die unteren 2 Clips davon sind sichtbar, wenn das untere B-Säulen-Teil ab ist.


    Die Gurtführung siehst Du dann, wenn Du das auf hast.


    Poste mal Bilder davon. Interessiert mich, wo Du da dämmst und natürlich, was es bringt.

    Und mit einer Hube verhindere ich im Normalfall auch keinen Unfall, sondern beschwere mich höchstens, weil ein Verkehrsteilnehmer behindert oder einen übersehen hat und man deswegen beinahe einen Unfall gehabt hätte.

    Die Hupe ist nicht zum Pöbeln gedacht. ;)

    Ich gebe zu, auch ich drücke manchmal aus Ärger auf die Hupe, wenn ich zum Beispiel zu einer Vollbremsung gezwungen wurde, weil mal wieder einer gepennt hat. Aber das versuche ich mir abzugewöhnen. Schon ziemlich lange... :saint:


    In der StVZO steht, dass man damit auf das Herannahen eines Kfz aufmerksam machen kann:

    Zitat von StVZO - § 55 Einrichtungen für Schallzeichen - Abs. 1

    Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen.


    Und die StVO nennt genau zwei Gründe, aus denen man die Hupe benutzen darf:

    Zitat von StVO - § 16 Warnzeichen - Abs. 1

    Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

    1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder

    2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

    In dem genannten § 5 Absatz 5 steht:

    Zitat von StVO - § 5 Überholen - Abs. 5

    Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

    Der Punkt 2 oben kann vieles bedeuten. Mir passiert es beispielsweise ab und zu mal, dass jemand neben mir die Spur wechseln will, mich aber offensichtlich übersehen hat.

    Es kann auch bedeuten, dass man andere warnt, obwohl man gar nicht weiß, ob überhaupt andere da sind. Zum Beispiel vor einer nicht einsehbaren Kurve auf einer schmalen Straße. Oder dass man jemanden warnen will, der sich aus einer Ausfahrt ohne Sicht nach links und rechts raustastet. Oder, oder, oder...


    In diesen Fällen ist es mir wichtig, dass er/sie meine Hupe hört. Und dabei spielt es keine Rolle, wie oft solche Fälle vorkommen. Einmal in 10 Jahren reicht schon.


    Übrigens: Hupen aus Protest oder anderen außer den oben genannten zwei Gründen kann 5,- Euro Bußgeld kosten, und wenn dadurch ein anderer belästigt wird, 10,- Euro.


    Jetzt aber vielleicht mal wieder back to topic. Es ging ja hier um Alternativen zur Standard-Hupe. :whistling: