Und mit einer Hube verhindere ich im Normalfall auch keinen Unfall, sondern beschwere mich höchstens, weil ein Verkehrsteilnehmer behindert oder einen übersehen hat und man deswegen beinahe einen Unfall gehabt hätte.
Die Hupe ist nicht zum Pöbeln gedacht. 
Ich gebe zu, auch ich drücke manchmal aus Ärger auf die Hupe, wenn ich zum Beispiel zu einer Vollbremsung gezwungen wurde, weil mal wieder einer gepennt hat. Aber das versuche ich mir abzugewöhnen. Schon ziemlich lange... 
In der StVZO steht, dass man damit auf das Herannahen eines Kfz aufmerksam machen kann:
Zitat von StVZO - § 55 Einrichtungen für Schallzeichen - Abs. 1
Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen.
Und die StVO nennt genau zwei Gründe, aus denen man die Hupe benutzen darf:
Zitat von StVO - § 16 Warnzeichen - Abs. 1
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.
In dem genannten § 5 Absatz 5 steht:
Zitat von StVO - § 5 Überholen - Abs. 5
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
Der Punkt 2 oben kann vieles bedeuten. Mir passiert es beispielsweise ab und zu mal, dass jemand neben mir die Spur wechseln will, mich aber offensichtlich übersehen hat.
Es kann auch bedeuten, dass man andere warnt, obwohl man gar nicht weiß, ob überhaupt andere da sind. Zum Beispiel vor einer nicht einsehbaren Kurve auf einer schmalen Straße. Oder dass man jemanden warnen will, der sich aus einer Ausfahrt ohne Sicht nach links und rechts raustastet. Oder, oder, oder...
In diesen Fällen ist es mir wichtig, dass er/sie meine Hupe hört. Und dabei spielt es keine Rolle, wie oft solche Fälle vorkommen. Einmal in 10 Jahren reicht schon.
Übrigens: Hupen aus Protest oder anderen außer den oben genannten zwei Gründen kann 5,- Euro Bußgeld kosten, und wenn dadurch ein anderer belästigt wird, 10,- Euro.
Jetzt aber vielleicht mal wieder back to topic. Es ging ja hier um Alternativen zur Standard-Hupe. 