Die Teilkasko deckt einen (versuchten) Diebstahl ab und nur bei der Vollkasko ist auch Vandalismus abgedeckt, dann aber mit dementsprechenden Folgen für die SF Klasse.
Die Teilkasko deckt Glasbruch mit ab, damit sollte die Frage nach Übernahme des Entfernens der Glassplitter als Folge des Glasbruches eindeutig sein. Ich würde bei der Versicherung aber sicherheitshalber nachfragen, am besten schriftlich.
Hatte hier nicht jemand mal einen Einbruch in den Corolla, bei dem genau die Dreiecksscheibe sauber aus dem Gummi gedrückt und auf den Beifahrersitz gelegt wurde? Wäre mir lieber als die Splitter... 