Rad-/Reifenkombinationen - was darf ich auf meinem Corolla fahren?

  • Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Kurz gesagt: es kommt drauf an, was in den Dokumenten zu dem Fahrwerk UND den Rädern steht.


    Mögliche Varianten:

    - es muss gar nichts begutachtet werden

    - es muss nur die Tieferlegung begutachtet werden

    - es muss nur der zweite Radsatz begutachtet werden

    - es muss beides in Kombination begutachtet werden


    Gern per PN mir einmal die Dokumente zukommen lassen, dann gebe ich dir eine konkrete Antwort. :)

  • Werden diese ganze Dinge denn gar nicht in einer Datenbank gesammelt? Ich meine, es wird festgestellt dass Felge xy an Auto xy passt und wird dann für alle frei gegeben. Diese Datenbank müsste dann natürlich für alle ersichtlich sein...

    Kann ja nicht wahr sein, dass da 100 gleiche Corollas mit den gleichen Felgen zur Einzelabnahme fahren müssen, in der heutigen Zeit.

  • Diese Datenbank sind im Prinzip ja die Dokumente zu den Teilen (also Teilegutachten, ABE, ABG, etc.). In denen steht dann drin, dass die Teile xy am Fahrzeug yx verbaut werden dürfen unter der Voraussetzung, dass...siehe Auflagen. Und eine der Auflagen ist dann oftmals, kontrollieren zu lassen, ob auch alle Auflagen eingehalten wurden und diese Einhaltung dann bestätigen zu lassen. Letztlich passiert bei so einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO selten mehr.

  • Ich fahre auf meinem TS Lounge im Sommer die eingetragenen 18" und im Winter originale 16" vom Auris. In den Papieren stehen (leider nur noch) die 18" drin und für die originalen 16" Felgen bekomme ich kein Gutachten bzw. keine ABE, da Erstausrüstung beim Neufahrzeug. Der Graukittel vom TÜV SÜD konnte mir da nicht weiterhelfen, hat mir aber in seiner Datenbank gezeigt, welche Rad/Reifenkombinationen auf dem TS gefahren werden dürfen. Die 16" mit meiner Reifengröße sind gelistet, daher fahre ich die nun im Winter ohne Sorge, auch wenn es vielleicht nicht 100% konform ist. Extra neue Felgen kaufen, nur damit ich eine ABE zur Felge identischer Größe habe sehe ich nicht ein. Eine ausgedruckte ABE einer Felge der gleichen Größe habe ich sicherheitshalber trotzdem immer dabei... :)


    Grundsätzlich zugelassene Reifengrößen für den Corolla sind 205/55R16, 225/45R17 und 225/40R18. Die Felge braucht natürlich eine ABE oder ein Teilegutachten, wie Gurke schon schrub. Lesen sollte man das natürlich auch noch. Soweit ich weiß sind Teile mit ABE meistens ohne Vorführung zu benutzen, bei Teilegutachten muss eine Änderungsabnahme erfolgen. Macht mittlerweile nicht mehr nur der TÜV oder die Dekra sondern alle anderen Prüforganisationen auch. Ich habe in der Vergangenheit mit der GTÜ sehr gute Erfahren gemacht.

  • Die 16" mit meiner Reifengröße sind gelistet, daher fahre ich die nun im Winter ohne Sorge,


    Achtung! Eventuell haben die Aurisfelgen eine andere Einpresstiefe. Wie du anhand des Fotos (aus dem SachVIP Räder) sehen kannst, hat der Corolla ET40. Sollten die Aurisfelgen eine andere haben, ist das defintiv unzulässig. Davon abgesehen, wie ich in dem zweiten langen Beitrag erwähnt habe, könnte die Aurisfelge generell unzulässig sein, da sie möglicherweise nicht die nötige Tragfähigkeit besitzt. Da muss Toyota weiterhelfen.


    Eine ausgedruckte ABE einer Felge der gleichen Größe habe ich sicherheitshalber trotzdem immer dabei... :)

    Die ABE einer anderen Felge gleicher Größe nützt dir leider absolut gar nichts. Da lässt sich auch kein Polizist und keine Person einer Überwachungsorganisation drauf ein.

    Die ABE bezieht sich logischerweise nur auf das beschriebene Fahrzeugteil und keine, die ähnlich sind und ist in dem Sinne daher wertlos.


    By the Way: Wenn ihr Räder mit ABE oder Teilegutachten verwendet, müsst ihr auch immer eben jene ABE oder Teilegutachten mitführen! Und mit "immer" ist hier auch wirklich stets und ständig gemeint, bis die Zulassungsbescheinigung dahingehend geändert wurde. Das ergibt sich aus Paragraph 19 Abs. 4 StVZO.

    Soweit ich weiß sind Teile mit ABE meistens ohne Vorführung zu benutzen

    Ich wiederhole das an der Stelle auch noch mal: Nach Paragraph 19 Abs. 3 Nr. 3 ist es durchaus möglich und oft auf der Fall, dass man trotzdem eine Änderungsabnahme braucht.

    Grundsätzlich zugelassene Reifengrößen für den Corolla sind 205/55R16, 225/45R17 und 225/40R18.

    Wie ich im Eingangspost erwähnte, gibt es eine mir bekannte Typgenehmigung, die serienmäßig ausschließlich 18 Zoll fahren darf.

    im Feld "K" der ZB1 die Nummer "e13*2007/46*2012*03".

    Eventuell gibt es noch weitere, da brauche in Informationen von euch.

    TS Hybrid 2.0 Team D

    EZ 03/2021

    4 Mal editiert, zuletzt von Gurke ()

  • By the Way: Wenn ihr Räder mit ABE oder Teilegutachten verwendet, müsst ihr auch immer eben jene ABE oder Teilegutachten mitführen! Und mit "immer" ist hier auch wirklich stets und ständig gemeint, bis die Zulassungsbescheinigung dahingehend geändert wurde. Das ergibt sich aus Paragraph 19 Abs. 4 StVZO.

    Ich habe die von Toyota verkaufen WR in 17" mit Teilegutachten und entsprechender ABE.

    Eine Änderung der Zulassungsbescheinigung geht bei mir irgendwie nicht.

    Die dazu nötige Abnahme konnte ich bei meiner ansässigen technische Prüforganisation nicht beauftragen. ?(

  • Teilegutachten UND ABE für ein und dasselbe Bauteil gibt es nicht. Entweder, oder :D


    Vereinzelt wird aus einem Teilegutachten mit der Zeit eine ABE. Darauf möchte ich hier nicht näher eingehen, weil das auch nicht das ist, was hier gefragt ist.


    Wieso kann keine Änderungsabnahme erfolgen? Gerne sonst per PN

  • Das Gutachten ist von der technische Prüforganisation und die ABE vom KBA. Wie soll man das sonst nennen?

    Die ABE benötigt doch immer ein Gutachten als Grundlage oder wie ist das zu verstehen?