Hat der Corolla Hybrid 2025 keine Lenkradsperre mehr?

  • Bei meinem 2019er Corolla TS Lounge 2.0 konnte ich, wenn das Auto ausgeschaltet war, beim Aussteigen am Lenkrad drehen und es rastete ein. Ich nehme mal an, dass damit die Lenkradsperre aktiviert wurde.


    Nun habe ich einen 2025er Corolla TS Teamplayer 2.0 und das Lenkrad lässt sich nach dem Ausschalten beim Aussteigen nicht mehr einrasten. Ist das normal?

    Wenn nein, könnte ein Defekt vorliegen, denn wenn ich das hier richtig im Forum gelesen habe, dann ergibt sich aus § 38a Abs. 1 StVZO, dass Autos eine Wegfahrsperre haben müssen und das wäre im Regelfall ja die Lenkradsperre, oder?

    Falls dem so ist, müsste ich mich an meinen FTH wenden.


    Hoffe, Ihr könnt mir hier weiterhelfen.

    2019er Corolla Touring Sports 2.0 Hybrid, Lounge, Cosmic-Silber-Metallic mit Navi, MM17 mit Retro-Update (Android Auto): R.I.P. 28.4.2026 ;(

    2025er Corolla Touring Sports 2.0 Hybrid Teamplayer mit Technikpaket, Cosmic-Silver-Metallic: Ab 29.5.2026 :love:

  • Danke! Dann müsste er aber eine andere Wegfahrsperre haben. Weiß da hier jemand etwas darüber?

    2019er Corolla Touring Sports 2.0 Hybrid, Lounge, Cosmic-Silber-Metallic mit Navi, MM17 mit Retro-Update (Android Auto): R.I.P. 28.4.2026 ;(

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  • Die EU-Vorschriften dazu wurden gelockert.

    Woher kommt diese Aussage?

    Einfach mal bei Google fragen was als Wegfahrsperre vorgeschrieben, bzw an erkannt wird.

    Ich heiße zwar nicht Google, kann aber vielleicht trotzdem etwas Licht ins Dunkel bringen :D


    Für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 ist seit dem 21.06.2011 die UN-Regelung 116 relevant: "Einheitliche technische Vorschriften für den Schutz von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung"


    Dort heißt es im Teil 1:


    Im Sinne des Teils I dieser Regelung ist

    5.1.2.

    „Schutzeinrichtung gegen unbefugte Benutzung“ ein System, mit dem verhindert werden soll, dass von Unbefugten der Motor normal angelassen oder ein anderer Hauptantrieb des Fahrzeuges normal eingeschaltet werden kann, und das in Verbindung mit zusätzlich mindestens einer Einrichtung wirksam ist, die

    a)

    die Lenkanlage

    b)

    die Kraftübertragung

    c)

    die Gangschaltung oder

    d)

    die Bremsen blockiert.

    Blockiert diese Einrichtung die Bremsen, so dürfen bei ihrer Deaktivierung die Bremsen nicht automatisch und gegen den Willen des Fahrers gelöst werden.

    https://eur-lex.europa.eu/lega…/?uri=CELEX:42012X0216(01)


    Insofern benötigt es keine Lenkradsperre, da die Gangschaltung bei Automatikfahrzeugen meist eh gesperrt ist. BMW verbaut bei seinen Automatikfahrzeugen regelmäßig keine Lenkradsperre.


    Edit: Sorry fürs Format. Ich habe das einfach nur aus der Regelung kopiert und die ist so doof formatiert.