Beiträge von Gurke

    TÜV schreibt(Seite 4, 7. Technische Beurteilung): , „Die unter 6. genannten Fahrzeugteile sind in der oben angegebenen Genehmigung enthalten“. Wie ich verstehe meint TÜV die EG-Typgenehmigung des Fahrzeuges. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass diese Räder zum Zeitpunkt der Begutachtung durch TÜV bereits durch luxemburgische und belgische Behörden genehmigt waren und nicht nach der EG-Typgenehmigung des Fahrzeuges kamen. Eventuell haben Luxemburgische und belgische Behörden lediglich Große, Werkstoff, Traglast der Räder aber nicht die zum Beispiel Lackfarbe der Felgen genehmigt.

    Das Gutachten bezieht sich ja schon auf die beschriebenen Räder, also auch in der Farbe, so verstehe ich das. In den Beschreibungen der Räder sind bei zwei Rädern auch zwei verschiedene Teilenummern angegeben, die beziehen sich dann wahrscheinlich auf die beiden Farbvarianten. Aber stimmt schon. So besteht nun die Frage, wieso überhaupt Räder separat begutachtet werden, wenn sie doch vorher schon in der Genehmigung enthalten sind?


    Meine Vermutung: unter 5. wird explizit die Typgenehmigung mit der Nachtragsnummer 11 genannt. Vielleicht sind über diesen Nachtrag die vier gelisteten Räder genehmigt worden, wie es bei 7. steht. Toyota Deutschland möchte, dass die Räder jetzt auch für die Nachträge 0 bis 10 genehmigt werden. Das scheint insofern plausibel, da wie zuvor erwähnt beim Nachtrag Null zumindest als legale Größe anfangs nur die 18-Zöller existierten.


    Gleiches gilt dann für den zweiten Teil des pdf, weöches sich auf die andere Genehmigungsnummer bezieht. Zunächst wird explizit auf Nachtrag 9 verwiesen, dann aber soll es für alle Nachtragsnummern genehmigt werden.


    Aber: meine Winterräder sind die PW457-02003 (schwarz) und die gab es demnach schon 2021 im Räderkatalog (genau wie die anderen, die kenne ich auch noch von den Bildern; damals waren es sogar noch mehr...).


    Vielleicht ist das Gutachten an sich aber auch einfach missverständlich geschrieben oder sogar fehlerhaft (halte ich für unwahrscheinlich).

    Wie ich verstehe gehören zur EG-Typgenehmigungs-Nummer e13*2007/46*2012*00 mehrere Schlüsselnummern und nicht nur 5013 / ANH00001

    deswegen schrieb ich ja EINE Schlüsselnummer :)

    Die Überführung der Typgenehmigungen in KBA-Schlüsselnummern kennen logischerweise die belgischen und luxemburgischen Behörden nicht, ist in dem Fall aber auch nicht von Bedeutung. Es sollte nur ein Beispiel sein. Bei der Schlüsselung können natürlich Fehler passieren, ist aber auch hier sehr unwahrscheinlich, zumal es dann wohl etliche Varianten und Versionen betreffen würde. Man möge es mir nachsehen, dass ich jetzt nicht alle und jeweils mehrere Hunderte Seiten lange Typgenehmigungen durchforste, um zu gucken, für welche Varianten und Versionen welche Radgrößen zulässig sind. Das ist da aber tabellarisch genau aufgelistet. Ich hatte das Seinerzeit mal für mein Auto kontrolliert, weil die Angaben aus Typgenehmigung und Fahrzeugsystemdaten sich scheinbar widersprachen. Aber eben nur scheinbar. Tatsächlich war dann doch alles richtig.

    Nach meiner Meinung kann und darf KBA eine EG-Typgenehmigung, die aus Belgien oder Luxemburg stammt , nicht ändern. Aus diesem Grund heißt das KBA-Dokument nicht Genehmigung sondern "Auszug" und gilt im EU-Ausland nicht. Im EU-Ausland und auch in Deutschaland gilt die EG-Typgenehmigung e13*2007/46*2012*11. Diese Räder sind in dieser EG-Typgenehmigung e13*2007/46*2012*11 laut TÜV bereits erhalten.

    was meine Vermutung bekräftigen würde, dass zumindest das KBA die Zulässigkeit der Räder auch auf die anderen Nachträge ausgeweitet hat.

    Da blickt doch selbst der aaS nicht mehr durch... :rolleyes:

    Ich versuche es aber ^^

    Die Turen sind bei mir am Boden trocken, das ist nicht das Problem. Ich habe den Heber (inkl. Motor) gesehen und vor mir liegen, da läuft das Wasser an den Seilen herunter, was durch die nie 100 % abdichtende Gummilippe durchgeht.


    Ich hab das Ganze aus organisatorischen (und witterungsbedingten) Gründen bei meiner freien Werkstatt des Vertrauens austauschen lassen. Der Motor machte natürlich einen Abgang, als der Heber gerade unten war :rolleyes:

    Insofern wird hier die Relax wohl nicht greifen, ich werde aber dennoch lieb fragen.


    An Stelle frage ich mich sowieso, wie Toyota die Relax rechnet? Verlängert die sich einmal jährlich um die 15.000 km, oder bei jeder Inspektion um 15.000 km bzw. 1 Jahr? Bedingt durch meine Fahrleistung komme ich häufiger als einmal jährlich zur Inspektion. Die erste Inspektion nach dem Ende der Werksgarantie und damit Beginn der Relax war im Mai 2024. Seitdem ist logischerweise mehr als 1 Jahr vergangen und ich fuhr seitdem deutlich mehr als 15.000 km (also Relax beendet?). Der Wagen war aber turnusmäßig im Januar zur Inspektion (also Relax aktiv?).

    Wie siehst du das Gurke?

    Das, was MarioN sagt :D


    Um das in dem Fall vielleicht mal passend zu den Nummern verständlich zu erklären (ein Teil wurde eben schon genannt).


    zu 1: Wie es geschrieben steht. Das Fahrzeug bekam eine Typgenehmigung und im Rahmen der Typgenehmigung wurden die Räder an dem Fahrzeug direkt mit geprüft und genehmigt.


    Zu 2: Wie MarioN schon schrieb, kamen die Räder anscheinend erst nach der Typgenehmigung des Basisfahrzeugs auf den Markt. Der TÜV Rheinland schreibt im Gutachten entsprechend "Es wird geändert: Redaktionelle Änderungen und Aktualisierung der Genehmigungsnummer." Da es eine nachträgliche Änderung der Typgenehmigung ist, ist so bei Einsicht der ursprünglichen Genehmigung nicht erkennbar, dass das Fahrzeug mit diesen Rädern herumfahren darf.

    Beispiel

    Typgenehmigungs-Nummer e13*2007/46*2012*00, eine zugehörige Schlüsselnummer wäre 5013 / ANH00001. Dieses Fahrzeug darf laut Genehmigung ausschließlich mit 18-Zöllern unterwegs sein. Jetzt kommt Toyota Deutschland und sagt, dass sie für diesen Typ auch andere Räder genehmigen möchten. Das wird von einem technischen Dienst (in dem Fall TÜV Rheinland) begutachtet, der gibt seinen Segen. Der technsiche Dienst genehmigt allerdings nichts, daher muss eine Genehmigungsbehörde aktiv werden. Für Typgenehmigungen und Allgemeine Betriebserlaubnisse ist das das KBA in Deutschland. Und das KBA sagt dann eben, dass die vorhandene Typgenehmigung entsprechend geändert wird.

    Da aus der eigentlichen Typgenehmigung aber nicht hervorgeht, dass jetzt auch bestimmte 16- und 17-Zöller auf diesem Auto gefahren werden dürfen, muss das passende Papier mitgeführt werden. Ich habe ähnliche Sachverhalte mehrfach schon bei Mercedes gesehen. Da wurde mir ein alter ML mit 20-Zöllern vorgestellt. Das System, welches auf die Typgenehmigung zurückgreift, meinte, dass das unzulässig wäre. Der Kunde hatte aber im Auto einen Nachtrag mitgeführt, so konnte ich die HU positiv abschließen.


    Nebenbei: der Verweis auf § 20 StVZO ist hier zum Verständnis hilfreich, rechtlich aber falsch. Fahrzeuge mit einer nationalen ABE gibt es heute keine mehr (abgesehen vielleicht von irgendwelchen Spezialfahrzeugen) ^^. Daher verweist § 19 Abs. 7 auch auf EG-Typgenehmigungen, wie es auch in den Gutachten zu den Rädern steht.


    Was ich mich an der Stelle eher frage: das KBA ändert eine Typgenehmigung, die aus Belgien oder Luxemburg kommt. Die Genehmigungsbehörde in Belgien oder Luxemburg ändert/erweitert/aktualisiert die eigentliche Typgenehmigung über Nachträge. Woher weiß jetzt der österreichische Toyotahändler, dass das japanische Auto, welches in UK gebaut und in Belgien genehmigt wurde, nachträglich von Toyota Deutschland einen Antrag auf Änderung der Typgenehmigung erfuhr und diesen auch genehmigt bekam? Du kaufst dir also in Österreich einen EU-Neuwagen, der in Deutschland mal erstzugelassen wurde. Der bekam vom dortigen Toyotahändler direkt andere (laut KBA zugelassene) Räder und dann importiert den Österreich für dich und du denkst: die Räder darf der doch gar nicht fahren (siehe Typgenehmigung). ?(


    Zu 3 und 4: hab ich so noch nie gesehen. Sowas gibt es immer mal wieder für Anbauteile (Kotflügelverbreiterung, Spoiler, etc.). Für Räder sind mir solche Bescheinigungen unbekannt. Das werde ich mal an die Fachabteilung weiterreichen.

    Kurz zum Wirkungsgrad: in der Praxis ließe sich mit einem Wirkungsgrad von 35 % ein niedrigerer Verbrauch erzielen ALS mit einem Motor mit 40 % Wirkungsgrad und sonst gleichen Randbedingungen. Solange der Motor nicht in seinem optimalen Betriebspunkt betrieben wird, was im normalen Straßenverkehr so gut wie nie der Fall ist, sinkt der Wirkungsgrad schnell auf 20 %, speziell im niedrigen Teillastbereich. Da bringt dann einem der effizienteste Motor auch nichts mehr.


    Wenn dann ein entsprechendes Antriebskonzept genutzt wird, bei dem der Verbrenner mehr oder minder eine Art Range Extender darstellt, so lesen sich hier zumindest eure Ausführungen, dann kann dieser natürlich konstant am Bestpunkt betrieben werden. Und da wiederum haben dann die kleinen Turbomotoren (wenn es denn tatsächlich dieser 1.5er werden soll) einen gewissen Vorteil, dass sie eben noch mal ein paar Prozente Wirkungsgrad rausholen.

    Jeder weiß heutzutage alles besser, weil das Internet ihm das erzählt hat. Am besten mal einem Arzt sagen, man hat die Symptome schon gegoogelt und braucht es von ihm eigentlich nur noch bestätigt. ^^

    Nur darum ging es letztlich bei meiner Aussage. Dass die Preissteigerungen bei den Fahrzeuguntersuchungen in den letzten Jahren drastisch gestiegen sind, wollte ich damit gar nicht rechtfertigen. Mir ging wirklich nur um den Sachverhalt, dass vor Ort dann über Preise diskutuert wird, weil jemand mal meinte, dass es bei ihm so und so viel gekostet hätte. Ansonsten kann man selbstverständlich jederzeit über die generellen Preise im Ganzen debattieren - tun wir im Kollegium auch.

    Aus gegebenem Anlass möchte ich auf diesen Absatz noch einmal eingehen:

    Mir gefallen keine der verfügbaren Räder mit ABE. Was habe ich noch für Möglichkeiten?


    Die nächste Möglichkeit sind Räder mit Teilegutachten. Hier ist der Werdegang ähnlich dem der Räder mit ABE, jedoch mit dem Unterschied, dass eine Änderungsabnahme nach Anbau der Räder zwingend erforderlich ist. Hinzu kommt, dass der Umfang an Auflagen für solche Räder für gewöhnlich etwas größer ist.


    Hat man hier passende Räder gefunden, ist es manchmal sinnvoll nach dem Datum des Gutachtens zu schauen. Eventuell gibt es aktualisierte Versionen und aus einem Teilegutachten wurde dann eine ABE, wodurch eventuell manche Auflagen weggefallen sind. Aber Achtung: Sollte dies der Fall sein, muss auf den Rädern auch wiederum verpflichtend die 5-stellige KBA-Nummer eingeprägt sein.


    Alles, was im Zusammenhang mit ABEn und TGA zusammenhängt, ist rechtlich im §19 Absatz 3 aufgehängt. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Räder, sondern auch für diverse andere Bauteile. Wer da weitere Fragen zu hat, kann gerne fragen.

    Kraftfahrt-Bundesamt - Pressemitteilungen - Ab 20. Juni 2025: Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes löst Teilegutachten ab


    Es geistern momentan Aussagen gerade im Motorradbereich durch die Gegend, dass alle Zubehörteileab sofort eine TTG haben müssen, was falsch ist.


    Also in Kurzform die Änderung:


    seit 20.6.2025: keine neuen TGA mehr bzw. keine Änderung bestehender TGA. Die existierenden dürfen noch für Änderungsabnahmen verwendet werden. Alle Räder mit Teilegutachten, die bereits abgenommen wurden, haben auch weiterhin Bestand. Es empfiehlt sich allerdings, die durchgeführten Änderungsabnahmen auch in die Papiere eintragen zu lassen. Wenn dann doch mal der Zettel der Änderungsabnahme vom Sachverständigen verloren geht, entstehen nur unnötige Kosten.


    ab 20.6.2028: keine Änderungsabnahmen mehr im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO möglich. Räder mit Teilegutachten können dann nur noch via Einzelabnahme begutachtet werden. Der entsprechende Paragraph wurde aus der StVZO auch bereits entfernt. Deswegen noch mal: wenn ihr Räder via Änderungsabnahme begutachten ließt, lasst sie auch in die Papiere eintragen. Sonst ist bei Verlust ab 20.6.2028 eine Einzelabnahme notwendig, auch wenn sich am technischen Sachverhalt nichts gändert hat.


    Alle anderen Absätze in Bezug auf Originalräder, Räder mit ABE und Einzelabnahmen bleiben bestehen.

    kannst du was zu den Kosten für die Eintragung sagen?

    Sowas bitte immer den Sachverständigen vor Ort fragen. Es ist furchtbar nervig, wenn Kunden mit Aussagen kommen wie "der und der aus dem Forum musste aber das und das bezahlen."


    P.S.: für 47 Euro wird heute (wahrscheinlich) keiner mehr auch nur irgendeine Abnahme machen.