Das hat zwar überhaupt nichts mit dem Threadthema zu tun, aber sei es drum...
Aus der UN-Regelung 13-H
5.2.22. Auslösen eines Bremssignals zum Einschalten der Bremsleuchten
5.2.22.1. Die Betätigung des Betriebsbremssystems durch den Fahrer muss ein Signal auslösen, das die Bremsleuchten
aufleuchten lässt.
5.2.22.2. Die Betätigung des Betriebsbremssystems durch „automatisch gesteuerte Bremsung“ muss das vorstehend
genannte Signal auslösen. Ist jedoch die erzeugte Verzögerung kleiner als 0,7 m/s 2 , dann darf das Signal
unterdrückt werden ( 8).
5.2.22.3. Die Betätigung eines Teils des Betriebsbremssystems durch „selektive Bremsung“ darf das vorstehend genannte
Signal nicht auslösen ( 9 ).
5.2.22.4. Bei elektrischen Bremssystemen mit Energierückgewinnungseinrichtung im Sinne von Absatz 2.17 dieser
Regelung, die beim Loslassen des Gaspedals eine verzögernde Kraft erzeugen, muss die Auslösung des
oben genannten Signals folgenden Vorgaben entsprechen:
Fahrzeugverzögerung | Signalauslösung |
≤ 0,7 m/s² | Das Signal darf nicht ausgelöst werden. |
> 0,7 m/s² und ≤ 1,3 m/s² | Das Signal kann ausgelöst werden. |
> 1,3 m/s² | Das Signal muss ausgelöst werden. |
Das Signal muss in jedem Fall spätestens dann abgeschaltet werden, wenn die Verzögerung 0,7 m/s² unterschreitet ( 8 ).