Die EU-Vorschriften dazu wurden gelockert.
Woher kommt diese Aussage?
Einfach mal bei Google fragen was als Wegfahrsperre vorgeschrieben, bzw an erkannt wird.
Ich heiße zwar nicht Google, kann aber vielleicht trotzdem etwas Licht ins Dunkel bringen ![]()
Für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 ist seit dem 21.06.2011 die UN-Regelung 116 relevant: "Einheitliche technische Vorschriften für den Schutz von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung"
Dort heißt es im Teil 1:
Im Sinne des Teils I dieser Regelung ist
| 5.1.2. | „Schutzeinrichtung gegen unbefugte Benutzung“ ein System, mit dem verhindert werden soll, dass von Unbefugten der Motor normal angelassen oder ein anderer Hauptantrieb des Fahrzeuges normal eingeschaltet werden kann, und das in Verbindung mit zusätzlich mindestens einer Einrichtung wirksam ist, die
Blockiert diese Einrichtung die Bremsen, so dürfen bei ihrer Deaktivierung die Bremsen nicht automatisch und gegen den Willen des Fahrers gelöst werden. |
https://eur-lex.europa.eu/lega…/?uri=CELEX:42012X0216(01)
Insofern benötigt es keine Lenkradsperre, da die Gangschaltung bei Automatikfahrzeugen meist eh gesperrt ist. BMW verbaut bei seinen Automatikfahrzeugen regelmäßig keine Lenkradsperre.
Edit: Sorry fürs Format. Ich habe das einfach nur aus der Regelung kopiert und die ist so doof formatiert.