Beiträge von Gurke

    Das hat zwar überhaupt nichts mit dem Threadthema zu tun, aber sei es drum...


    Aus der UN-Regelung 13-H


    5.2.22. Auslösen eines Bremssignals zum Einschalten der Bremsleuchten


    5.2.22.1. Die Betätigung des Betriebsbremssystems durch den Fahrer muss ein Signal auslösen, das die Bremsleuchten

    aufleuchten lässt.


    5.2.22.2. Die Betätigung des Betriebsbremssystems durch „automatisch gesteuerte Bremsung“ muss das vorstehend

    genannte Signal auslösen. Ist jedoch die erzeugte Verzögerung kleiner als 0,7 m/s 2 , dann darf das Signal

    unterdrückt werden ( 8).


    5.2.22.3. Die Betätigung eines Teils des Betriebsbremssystems durch „selektive Bremsung“ darf das vorstehend genannte

    Signal nicht auslösen ( 9 ).


    5.2.22.4. Bei elektrischen Bremssystemen mit Energierückgewinnungseinrichtung im Sinne von Absatz 2.17 dieser

    Regelung, die beim Loslassen des Gaspedals eine verzögernde Kraft erzeugen, muss die Auslösung des

    oben genannten Signals folgenden Vorgaben entsprechen:


    FahrzeugverzögerungSignalauslösung
    ≤ 0,7 m/s² Das Signal darf nicht ausgelöst werden.
    > 0,7 m/s² und ≤ 1,3 m/s² Das Signal kann ausgelöst werden.
    > 1,3 m/s² Das Signal muss ausgelöst werden.


    Das Signal muss in jedem Fall spätestens dann abgeschaltet werden, wenn die Verzögerung 0,7 m/s² unterschreitet ( 8 ).

    Ich sehe es regelmäßig in den Fahrerlaubnisprüfungen. Oftmals scheitert es schon am Fahrer. Grundfahraufgabe "Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung" und die Prüflinge kriegen es nicht gebacken, ihren Fuß auf das Bremspedal auf Schlag und voller Kraft abzustellen. In Gespräch mit nem Freund hat man dann Angst ums Auto...

    Für so ein abdrehen der Bremsscheiben muss man nur das Rad demontieren mehr nicht.

    An die Innenseite der Bremsscheiben kommst du nicht ohne Ausbau und die sehen in aller Regel schlimmer aus als die sichtbare Außenseite.

    Aber den Zeitaufwand wird niemand bezahlen können. Außerdem brauchts eine Drehbank. Gibt es so was überhaupt in einem Autohaus.

    Aus der Erfahrung der vielen Werkstätten, die ich sehe, haben die allerwenigsten noch Drehbänke.

    Die UN-Regelung 13-H, nach der alle aktuellen PKW-Bremssysteme genehmigt sind, besagt, dass niemals die Hinterachse zuerst blockieren darf, also entweder gleichzeitig oder vorne zuerst. Mag sein, dass durch statische Lastverteilung und dynamische Achslastverlagerung (und zusätzlicher Sicherheit) es notwendig ist, den Bremsdruck auf der Vorderachse entsprechend stark zu gestalten.


    By the way: mit meinen alten Scheiben betrug der Anteil der Hinterachse an der gesamten Bremskraft (bezogen auf den eingesteuerten Pedaldruck) lediglich 15 %. Toyota gibt mindestens 16 % vor. Jetzt mit den neuen Scheiben betrug der Wert anfänglich 19 % und stieg nach intensiveren Einbremsen auf etwa 25 %.

    Naja, das würde ich so jetzt nicht sagen. Die Abgase gehen immer noch den selben Weg, durch die selben Rohre, Filter und Kat...

    Die Funktion des Abgassystems wurde geändert. Offensichtlich hat das System nicht nur die Aufgabe, die Abgase einfach abzuleiten, sondern auch noch was zu machen: Schadstoff- und Geräuschemissionen senken und hier zusätzlich Verlustwärme zurückgewinnen.

    Das interessiert euch bei Spurplatten, anderen Felgen, Reifen etc. doch auch nicht.

    Spritverbrauch geht hoch, TÜV Plakette/Abnahme gibt es trotzdem.

    Whatsaboutism. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Ein erlöschen der Betriebserlaubnis wegen eines abgeklemmten EHR's wäre mehr als fragwürdig

    Ist es nicht, da noch immer ein Fahrzeugteil bzw. in dem Fall sogar ein ganzes System funktional geändert wird und das Fahrzeug mit diesem abgeänderten System nicht genehmigt wurde.


    Was soll da auffallen? Es gibt genug Euro 5 Diesel die ohne DPF und mit blinden AGR vorfahren und ohne Probleme TÜV bekommen, da es nicht auffällt...

    Gibt auch genug Autos, die bei der HU keine Probleme trotz offensichtlicher Mängel haben, weil...den Satz kann jeder selbst vervollständigen.


    Edit: Dass das nicht falsch verstanden wird: meinetwegen könnt ihr euch die EHRs stilllegen und rausschweißen, so viel ihr wollt. Ich möchte nur auf die möglichen rechtlichen Konsequenzen hinweisen, die, wie ich eingangs erwähnte, zwar in der Praxis wahrscheinlich nicht zum Tragen kommen werden, aber falls doch sich bitte keiner wundern soll.

    Zu dem Ausbau des EHR möchte ich anmerken: es wird (vermutlich) niemandem auffallen, wenn das Steuergerät keine Fehlermeldung auswirft. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis steht hier dennoch im Raum. Zum einen, weil die Abgasanlage geändert wird, zum Anderen weil das eventuell auf den Normverbrauch einen Einfluss hat (Motor wird halt schneller warm mit EHR).


    Aber wie gesagt: ob es in der Praxis auffällt...

    Diese unangenehmen Geräusche bei Betätigen der Parkbremse machen erstaunlich viele Autos. Was die Ursache ist, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Bekannt ist, dass bei mehr als Schrittgeschwindigkeit hydraulisch gebremst wird. Lässt man den Taster gezogen, hört man kurz vorm Stillstand, wie die Elektromotoren die eigentliche Feststellbremse aktivieren.


    Meine Vermutung ist, dass die ABS-Regelung da etwas rabiat eingreift, es also mehr oder minder ein Lösen und Anziehen der Bremse ist. Manche Fahrzeuge dürfen nicht im Einachsrollenprüfstand gebremst werden. Da werden dann Betriebs- und Feststellbremse im Fahrversuch betätigt. Und bei der Feststelbremse gibt es dann unabhängig von Hersteller und Modell häufig die unangenehmen Geräusche. Kaputt gegangen ist dabei bisher nie etwas.