Beiträge von Gurke

    Also ich kann das bestätigen, dass man bis ca.!!! 120 km/h fahren/rollen kann, ohne, dass der Verbrenner läuft. Ein ganz leichter Ruck geht dann durchs Fahrzeug (wie immer halt, wenn der Verbrenner abschaltet), der Drehzahlmesser fällt auf null und die EV-Lampe geht an. Zum Halten der Geschwindigkeit reicht die rein elektrische Leistung in aller Regel nicht aus. Bei leichtem Gefälle ist das aber durchaus möglich. Der Eco-Trainer hilft da logischerweise weiter. Wie man das halt so macht: kurz das Gas lupfen, damit der Verbrenner ausgeht und dann nu so viel Gas geben, dass man nicht über die vordere Hälfte des Ecobereichs hinauskommt. Aber das wissen ja nu alle, wie das geht ^^

    Vor einer von mir häufig benutzten Autobahnabfahrt ist ein rund 1,5 km langes, recht flaches Gefälle (Norddeutschland halt...). Diese Strecke lege ich im Allgemeinen rein elektrisch bei über 100 km/h zurück inkl. geringem Gewchwindigkeitsverlust)


    Als die 4. Generation des Prius rauskam, hatte Toyota das damals auch exakt so kommuniziert, dass man mit bis zu 130 km/h rein elektrisch fahren könne - was dann seitens der Fachzeitschriften dahingehend relativiert wurde, dass dafür zumindest entsprechend starkes Gefälle nötig ist.


    Das Ganze lässt sich aber auch auf gerade Strecke bei HALBwegs (wörtlich genommen) geladenem Akku provozieren, indem man einfach mal schneller fährt, also 140+, dann komplett vom Gas geht und bei irgendwas um 120-130 km/h geht dann der Verbrenner aus - schon mehrfach so beobachtet.

    Wie hörte ich letztens? Wer Probleme hat, aus dem Auto auszusteigen, sollte mal an seiner körperlichen Gesundheit arbeiten ^^


    Aber ja, wenn ich in dem Alter bin, rede ich womöglich auch anders und. Also ich will hier niemanden auf die Füße treten.


    Davon ab: es gibt doch aber eh schon den Corolla Trek, der etwas höher ist.


    Indes finde ich aber ebenfalls generell diese Tendenz nicht zielführend.

    Bei meinem alten Auto (Peugeot 207 SW) stand im Feld 22 sogar der maximal zulässige Rollwiderstand der Reifen drin. Den durfte ich mir dann erst in den entsprechenden Buchstaben umrechnen (aus ner Tabelle im Netz raussuchen) - son bisschen am Thema knapp vorbei, aber das fiel mir mal dazu ein :D


    Auch für unsere Toyotas sind in den Genehmigungen entsprechende Rollwiderstände angegeben, sie stehen dann nu leider nicht in der ZB1.

    Hallo,


    das ist genau was mir der TÜV Prüfingeneur am Telefon sagte. Richtig erlaubt wäre es nur, wenn die Felgennummer vermerkt ist.

    Nur die ist, wie ich schrieb, halt bei keinem vermerkt. Demnach könnte man also nicht mal wissen, ob die Felgen, mit denen das Fahrzeug ausgeliefert wurde, überhaupt zulässig sind. Das ist aber Unsinn.


    Letztlich wird dir keiner einen Strick draus drehen können. Es sind originale Corollafelgen und Toyota unterscheidet bei den Rädern nicht zwischen den Ausstattungs- und Modellvarianten (außer eben besagte Fahrzeuge, die ab Werk 15 bzw. 16 Zoll haben).


    Is aber alles zugegebenermaßen nicht sehr einfach.


    Ich finde es eh schon verwirrend, wie verschiedene Typen die identische Typgenehmigung haben und umgekehrt der identische Typ verschiedene Typgenehmigungen.


    Naja...wir Corollafahrer sind halt komische Typen :D


    Edit: ich habe eben mal in den Konfigurator von Toyota geguckt. Man kann ja auch hier bereits ab Werk verschiedene Felgen auswählen. Und wenn die nicht zulässig wären, müsste man an Toyotas Glaubwürdigkeit doch sehr zweifeln.

    Was ich an der Stelle schon mal erstaunlich finde, ist, dass wir 3 die gleiche Typgenehmigung haben, obwohl es verschiedene Fahrzeuge sind. Selbst 1,2er Benziner mit Genehmigungsdatum (Feld 6) vom 24.08.2020 sind unter dieser Genehmigungsnummer zu finden.


    Die Typgenehmigung umfasst 679 Seiten...


    Laut dieser gelten für alle Varianten die gleichen Rad-Reifenkombinationen. Genannt werden:


    195/65R15 91H auf 15x6,5J (Stahl)

    205/55R16 91V auf 16x7J (Alu)

    225/45R17 91W auf 17x7,5J (Alu)

    225x40R18 92W auf 18x8J (Alu)


    Alle Räder haben eine 40er ET und gib es jeweils in 2 verschiedenen Rollwiderständen, je nach Größe verschieden. Habe ich nicht aufgelistet, da hier uninteressant.


    Demnach sollte also gelten: wenn das Rad für den 1,2er Hatchback mit der EG-Typgenehmigung zulässig ist, ist es auch für den 2,0er TS Hybrid zulässig.

    Leider werden die Radmodelle in der EG-Genehmigung nicht genannt.


    Zu der Bezeichnung "TMEWA02014NY" finde ich keine Dokumente.


    https://www.google.com/search?…bsIHeyADvoQ_AUoAHoECAAQAw


    Der erste Link hilft weiter. Das sind beileibe keine Gutachten, aber offensichtlich wird bei den Corollas nicht weiter unterschieden (außer, wie da steht, ab Werk mit 15 oder 16 Zoll).

    Bevor die Aussage vom ADAC kam, dachte ich schon die ganze Zeit: wie will man bei einem CVT-Getriebe überhaupt Volllast über den gesamten Drehzahlbereich messen? Also unabhängig vom vorliegenden Problem finde ich das aus messtechnischer Sicht ein spannendes Thema.

    Guck mal in deiner Zulassungsbescheinigung ins Feld V.7 (CO2-Ausstoß). Eigentlich unterscheiden sich unsere Modelle nur in der Ausstattung beim Verbrauch, nicht über den Typschlüssel.


    In den anderen technischen Daten laut Zulassungsbescheinigung habe ich keinen Unterschied feststellen können. Beide Typschlüssel werden seit 2018 bis heute vergeben. Der einzige Unterschied ist die EG-Genehmigungsnummer selbst


    AMX: e6*2007/46*0318*00 bis 04 (14 Varianten :/)

    ANI: e13*2007/46*2012*00 bis 06 (20 Varianten:/)


    Der AMX wurde also in Belgien genehmigt, der ANI in Luxemburg. (die Genehmigungen gelten selbstverständlich für die komplette EU). Mag sein, dass in den vielen Hundert Seiten der Genehmigung Unterschiede zu finden sind.

    Ich möchte hier der Begrifflichkeit wegen noch einmal ein bisschen das Durcheinander beseitigen, was es alles gibt (Edit: ich habe noch ein paar kurze Erklärungen hinzugefügt)


    ABE für Fahrzeuge = NATIONALE Genehmigung für in Reihe gefertige Gesamtfahrzeuge; sowas gibt es seit etwa 25 Jahren nur noch in Ausnahmefällen, für unsere Corollas nicht von Bedeutung. So eine Fahrzeug-ABE ist in aller Regel etliche Seiten lang (wir reden hier von oft 3-stelligen Seitenzahlen)


    EG-Typgenehmigung für Gesamtfahrzeuge (üblicherweise etliche 100 Seiten lang) = das heute übliche Genehmigungsverfahren für unsere Autos. Gekennzeichnet durch eine entsprechende Nummer im Fahrzeugschein im Feld "K" (z.B. e1*2007/46*0123*13); für uns relevant. Nachweisbar durch das COC (2-4 Seiten). Das ist die Betriebserlaubnis für fast alle unserer Fahrzeuge. Es sei denn...


    Einzelbetriebserlaubnis nach Paragraph 21 StVZO für Fahrzeuge = hier in dem Fall evtl. interessant, da an dem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt haben könnten, da das Fahrzeug möglicherweise nicht mehr der EG-Typgenehmigung entspricht. So eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt grundsätzlich das Straßenverkehrsamt auf Grundlage eines Gutachtens, welches ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder ein Mitarbeiter eines Technischen Dienstes erstellt hat (sprich TÜV, Dekra, usw.)

    Fahrzeuge Marke Eigenbau gehören selbstverständlich IMMER in diese Kategorie (sind nur jetzt gerade natürlich nicht weiter von Belang ^^)


    ABE für Fahrzeugteile = NATIONALE Genehmigung für in Serie gefertigte Fahrzeugteile; diese zeichnen sich durch folgende Kennzeichnung aus: "KBA XXXXX" (X = Ziffern). Solche Teile bekommt man als Sonderräder, Sonderlenker beim Motorrad, Austauschbremsleitungen, etc. pp

    Liegt eine solche ABE für die zusätzlich angebauten Fahrzeugteile vor und sind die im dazugehörigen Gutachten genannten Auflagen eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht, obwohl es streng genommen nicht mehr der EG-Genehmigung entspricht. Um eine solche ABE zu erhalten, sind umfangreiche Tests erforderlich, die etliche Tausend Euro kosten und sich daher nur bei entsprechenden Stückzahlen lohnen. Solche ABEn werden durch das KBA erteilt (daher KBA XXXXX) auf Grundlage eines Gutachtens eines technischen Dienstes)


    Einzelgenehmigung für Fahrzeugteile = wird aus ökonomischen Gründen praktisch nicht gemacht. Keiner lässt seine Felgen einer vollständigen Prüfung unterziehen, da Teil der Prüfung auch zerstörend sein kann. Daher ist die Aussage von deinen Dekra-/TÜV-Leuten korrekt, dass das keiner macht.


    Schick mal ein Foto deiner Zulassungsbescheinigung (natürlich ohne FIN und ohne persönliche Daten), dann guck ich nachher mal ins System, ob ich ich die möglichen Rad-/Reifenkombinationen und mögliche Original-Toyotaräder finde, die zulässig sind. Auch wenn das keine KBA-Felgen sind, wie wir bereits erörtert haben, sollten sich normalerweise irgendwelche Modellbezeichnungen (Buchstaben und Zahlen) auf der Innenseite finden (ET und Größe sowieso). Ist das nicht der Fall, wird das Ganze rein rechtlich ohne Zuarbeit von Toyota tatsächlich praktisch unmöglich. Die vorgeschlagene Idee uber Vergleichsgutachten geht halt nur, wenn eindeutig nachweisbar ist, was das für Felgen sind (Modellbezeichnung) und wenn eben ein solches Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach Paragraph 21 überhaupt vorliegt. Und selbst das ist noch weit weg von einer Garantie.


    Im Idealfall wurden die Felgen aber im Zusammenhang mit mehreren Ausstattungsvarianten bereits genehmigt. Dann war die ganze Aufregung umsonst und alles ist gut.


    Weiterhin gibt es dann noch Fahrzeugteile mit Bauartgenehmigung nach nationalem, EU- oder nach ECE-Recht, sowie welche mit Teilegutachten. Aber das führt jetzt hier etwas zu weit :D (kann aber an entsprechender Stelle gern erklärt werden :) )