Beiträge von clausi

    Ich habe mal die KI gefragt ob die die Regelung in der Schweiz auch gilt, hier die Antwort:


    Ja, in der Schweiz gelten im Wesentlichen dieselben strengen Regelungen, da das Schweizer Strassenverkehrsrecht die UN-ECE-Bauvorschriften (einschließlich ECE R48) für Fahrzeuge übernimmt.

    Die genauen Grundlagen regeln die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sowie die Richtlinie 2b der ASA (Vereinigung der Strassenverkehrsämter):

    • Werkseitig verbaut (OEM): Ist das beleuchtete Emblem ab Werk Bestandteil der europäischen/schweizerischen Gesamtfahrzeug-Typengenehmigung (CoC), ist der Betrieb in der Schweiz legal.
    • Nachträglicher Anbau (Aftermarket): Das nachträgliche Anbringen von Zubehör-Emblemen ohne ECE-Prüfzeichen ist gemäss Art. 110 ff. VTS verboten. Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen dürfen in der Schweiz nur angebracht werden, wenn sie den internationalen ECE-Reglementen entsprechen.
    • Kontrolle durch MFK und Polizei: Die Schweizer Motorfahrzeugkontrolle (MFK) sowie die Kantonspolizei prüfen Zusatzbeleuchtungen strikt. Ein Nachrüst-Emblem ohne E-Prüfzeichen wird als unzulässige Beleuchtungsänderung gewertet.
    • Sanktionen: Der Betrieb unzulässiger Lichteinrichtungen führt in der Schweiz zu einer Ordnungsbusse oder Verzeigung. Das Fahrzeug besteht die MFK erst nach dem vollständigen Rückbau wieder.

    Auch in der Schweiz ist eine Nachrüstung somit nur legal, wenn exakt für dieses Bauteil und Fahrzeugmodell eine gültige ECE-Genehmigung vorliegt.

    Von meinen Kindern und Nichten bin ich diesen KI-Scheiss ja gewohnt, aber das ich mir das hier jetzt auch noch reinziehen muss.......😭😭😭😭

    Besser wir nutzen unsere angeborene Intelligenz, solang die noch funktioniert. Ansonsten kann man das Forum direkt schliessen.

    Oha,wie alt sind die Scheiben? Die sind jedenfalls fertig. Die werden alle gleich rosten,wenn wenig gebremst wird. Bist du sicher, das die Bremssättel hinten freigängig sind und nicht klemmen oder die Führungsbolzen am Bremssattelhalter?

    Im Kfz Zubehör gibt es genug Auswahl,ATE,Brembo usw.

    Das sind meine nach sechs Jahren und ca.50tkm

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    Seit 2023 sind die erlaubt, wenn sie nicht über 100 cm² gros sind und doe Beleuchtung meines ist darunter.

    War sogar am Freitag bei der Kontrolle so, hat nichts bemängelt, wie auch die dynamischen Seitenblinker.

    Du schleichst ja auch in Schwitzerland rum und nicht im allerbesten Germanien.😆

    Hier kriegst du ne Mängelkarte, weil die Leuchte keine Zulassung/ E-Prüfnummer hat.

    Da wird nur ein Microschalter drin sein, mehr nicht und der wird das schon überleben.

    Der Gurtstraffer ist eine Pyrosprengladung wie ein Airbag und sitzt nicht direkt im Gurtschloss.

    Wegen dem Gurtstraffer dürfen da keine Laien dran rumspielen. Ich würde da mal vorsichtig etwas reinsprühen. Silikonspray oder PTFE-Spray. Ballistol ist auch mega, riecht aber leider sehr streng, deshalb keine Empfehlung. Hatte mal die Türscharniere damit eingesprüht, von dem Duft hatte ich einige Wochen was.😂