Ich habe mal die KI gefragt ob die die Regelung in der Schweiz auch gilt, hier die Antwort:
Ja, in der Schweiz gelten im Wesentlichen dieselben strengen Regelungen, da das Schweizer Strassenverkehrsrecht die UN-ECE-Bauvorschriften (einschließlich ECE R48) für Fahrzeuge übernimmt.
Die genauen Grundlagen regeln die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sowie die Richtlinie 2b der ASA (Vereinigung der Strassenverkehrsämter):
- Werkseitig verbaut (OEM): Ist das beleuchtete Emblem ab Werk Bestandteil der europäischen/schweizerischen Gesamtfahrzeug-Typengenehmigung (CoC), ist der Betrieb in der Schweiz legal.
- Nachträglicher Anbau (Aftermarket): Das nachträgliche Anbringen von Zubehör-Emblemen ohne ECE-Prüfzeichen ist gemäss Art. 110 ff. VTS verboten. Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen dürfen in der Schweiz nur angebracht werden, wenn sie den internationalen ECE-Reglementen entsprechen.
- Kontrolle durch MFK und Polizei: Die Schweizer Motorfahrzeugkontrolle (MFK) sowie die Kantonspolizei prüfen Zusatzbeleuchtungen strikt. Ein Nachrüst-Emblem ohne E-Prüfzeichen wird als unzulässige Beleuchtungsänderung gewertet.
- Sanktionen: Der Betrieb unzulässiger Lichteinrichtungen führt in der Schweiz zu einer Ordnungsbusse oder Verzeigung. Das Fahrzeug besteht die MFK erst nach dem vollständigen Rückbau wieder.
Auch in der Schweiz ist eine Nachrüstung somit nur legal, wenn exakt für dieses Bauteil und Fahrzeugmodell eine gültige ECE-Genehmigung vorliegt.
Von meinen Kindern und Nichten bin ich diesen KI-Scheiss ja gewohnt, aber das ich mir das hier jetzt auch noch reinziehen muss.......😭😭😭😭
Besser wir nutzen unsere angeborene Intelligenz, solang die noch funktioniert. Ansonsten kann man das Forum direkt schliessen.