Beiträge von Byte

    xrage

    „Sie können die Inspektion ohne Nachteile in der Türkei durchführen lassen, da die Toyota Relax-Garantie auch in der Türkei anerkannt wird.“


    Hier liegt dein Problem. Hier steht nicht, dass die Relax Garantie aus der Türkei auch in Deutschland anerkannt wird.

    Das ist wirklich Abzocke . Meine Goodyear Vector Gen3 auf die 17 Zoll Felgen haben mich 400 Euro gekostet. 2 Stück Falken konnte ich noch für 60 Euro veräußern, somit nur 340 Euro.

    400 Euro mit aufziehen und auswuchten für 4 Stück? Ich zahle morgen für Vorne 260 Euro mit aufziehen, auswuchten und Altreifenentsorgung.

    Mit einer Taschenlampe. Das geht? Ich dachte immer der Sensor reagiert nur auf eine entsprechende Lichtfrequenz. Deshalb geht das Licht auch bei so einem diffusen Abendlicht ( tief stehende Sonne ) an und in der Stadt im Dunkeln unter einer Laternen nicht aus. Ich lerne gerne dazu.

    Ist das Fahrzeug unfallfrei?

    Ist unterhalb links vom Lenkrad eine Stellrädchen um die Leuchtweite einzustellen?

    Hier der genaue Text:

    § 477

    Beweislastumkehr

    (1) 1Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. 2Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.

    (2) Ist bei Waren mit digitalen Elementen die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elemente im Kaufvertrag vereinbart und zeigt sich ein von den vertraglichen Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der digitalen Elemente während der Dauer der Bereitstellung oder innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die digitalen Elemente während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft waren.

    Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden sind. Das ist der große Unterschied zur Garantie, die weitergehender sein kann. Kann also auch sein, dass sich der Käufer freut und sich die Versicherung ärgert. Weiß man vorher nicht, erst hinterher ist man immer schlauer.

    So steht es im Gesetz und das habe ich bereits zweimal auch so vom Verkäufer bezahlt bekommen. Bei meiner C Klasse ist der Klimakompressor im ersten Jahr kaputt gegangen und wurde auf Kosten des Händlers ersetzt und bei meinem Corolla ist im ersten Jahr eine Rückleuchte undicht geworden und auch hier wurde das anstandslos vom Händler bezahlt. Das war beides bei Übergabe nicht defekt, wird in der näheren Erläuterung des Gesetzestext vom Gesetzgeber aber so angenommen, als wenn der Mangel bei Übergabe bereits da war.


    Wichtige Punkte zur Gewährleistung im 1. Jahr:

    Beweislastumkehr (§ 477 BGB): Innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe liegt die Beweislast beim Verkäufer. Tritt ein Defekt auf, muss der Händler nachweisen, dass das Auto bei Übergabe mangelfrei war.Anspruch: Der Käufer hat Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung, wenn ein Sachmangel vorliegt, der nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist.Verkürzung: Gewerbliche Händler können die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen im Kaufvertrag auf ein Jahr verkürzen.

    Du bezahlst mit diesem Betrag dem Verkäufer im 1 Jahr seine eventuell anfallenden Reparaturkosten. Nach dem Gesetz hat der Händler 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Diese kann auf 1 Jahr gesetzlich gekürzt werden. Solltest du das bezahlt haben, freut lediglich der Händler darüber, denn er hat das Risiko auf die Versicherung abgewälzt, welche du bezahlt hast.