Beiträge von Cali

    Was stimmt eigentlich an der originalen Hupe nicht? Man hört diese deutlich, hab’s heute mal aus Neugier ausprobiert.

    Gute Frage. Endlich spricht das mal jemand an. Wir hatten hier bisher noch nie darüber diskutiert. Wird dringend mal Zeit, dass wir hier die Argumente zu dem Thema austauschen.


    (Achtung, Ironie. ;) )

    Zukünftig lässt sich die Deaktivierung nur noch für die aktuelle Fahrt speichern. Eine erneute Deaktivierung lässt sich nur einstellen, wenn das Fahrzeug gestoppt wird und der Türkontakt betätigt wird, d.h es muss ein Aussteigen simuliert werden.

    Auch wenn ich mich jetzt noch unbeliebter mache, möchte ich auch das nicht unwidersprochen stehen lassen. Denn nach meinem Verständnis ist auch das eine Falschinformation. Es heißt in 3.2.1.1 der VO:

    "Der ISA muss bei jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs wieder in den Normalbetrieb versetzt werden. Die automatische Reaktivierung des ISA kann vom Öffnen der Fahrertür abhängig gemacht werden."


    Also eine ganz andere Aussage. Pflicht für den Hersteller ist, dass nach einem Neustart das System automatisch reaktiviert werden muss. Im zweiten Satz wird dem Hersteller aber eingeräumt, dass er das so umsetzen darf, dass erst dann ein Neustart zum Reaktivieren führt, wenn auch die Fahrertür geöffnet wurde. Sprich, ein Neustart ohne Öffnen der Fahrertür würde nicht zum Reaktivieren führen, quasi nicht als neue Fahrt gewertet.


    Niemand wird die Tür öffnen müssen, um das System händisch wieder auszuschalten.


    Alternativ könnten die Hersteller ja auch eine einfache Taste dafür setzen. Wie bei der Start Stop Geschichte des Motors. Soll ja aber absichtlich komplizierter sein. :|

    Das Thema finde ich spannend, nämlich wie die verschiedenen Hersteller das umsetzen. Im Text der VO habe ich nur das dazu in 3.2.1.3 finden können:

    "Nach einer manuellen Deaktivierung des ISA muss es dem Fahrzeugführer möglich sein, ihn mit nicht mehr als der Anzahl von Handgriffen wieder zu aktivieren, die zur Deaktivierung erforderlich waren."


    Zur manuellen Deaktivierung selbst heißt es in 3.2.1:

    "Der Hersteller kann den ISA so konzipieren, dass der Fahrzeugführer die Möglichkeit hat, die SLWF manuell und teilweise zu deaktivieren,

    a) damit eine visuelle, aber keine akustische oder haptische Warnung aktiviert wird oder

    b) um eine einzelne Instanz der akustischen oder haptischen Warnung der SLWF abzuschalten (z. B. Stummschalter)."


    Für eine einzelne Instanz wäre also eine Cancel-Taste auf dem Lenkrad erlaubt bzw. die Nutzung einer vorhandenen Back- oder Cancel-Taste auch für diesen Zweck.

    Wie aber der Punkt a) umgesetzt wird, finde ich interessant. Manche Hersteller ermöglichen ja Shortcuts, die der Fahrer selbst einrichtet. Damit kommt man zum passenden Einstellungs-Menü. Wäre auch ein Short-Cut direkt zum Ausschalten möglich? Wenn man das als Ein-/Aus-Schalter umsetzt, wäre das Wiedereinschalten ja auch mit nur einem Handgriff möglich.


    Vielleicht haben die Hersteller selbst noch gar nicht final entschieden, wie sie es machen bzw. halten sich eine Softwareänderung offen. Denn das Ausschalten vor der Fahrt wird sicher auch in der Blackbox gespeichert. Da könnte ja (hypothetisch) nach einem Unfall jemand auf die Idee kommen, Vorsatz bei einem Geschwindigkeitsverstoß unterstellen. Und der Autokäufer (noch weiter gesponnen) könnte auf die Idee kommen, dem Hersteller zu unterstellen, ihn dazu angestiftet zu haben, weil es ja mit dem extra Schalter so aussieht, als sei das so gewollt, das System regelmäßig abzuschalten. :/


    Mich erinnert das irgendwie an die einzeln bei Porsche (oder war es ein anderer?) zu erwerbenden Gurtzungen, damit der Gurtwarner nicht piepst oder rot leuchtet. Die gab es nach meiner Erinnerung nie im Zubehörkatalog, sondern nur auf Wunsch an der Theke für Kunden des Hauses.

    Hier hat der Spiegel mal 2013 über so ein Ding geschrieben.

    Ok, das ist ja schon mal was.

    Meine genannten Kabelfarben stimmen glaube ich nicht für den im Video gezeigten Stecker, sind aber in EU anscheinend trotzdem anders als in US. Die müssten laut toyota-tech diese sein:

    Pin 13: grün - links Plus

    Pin 28: blau - links Minus

    Pin 15: gelb - rechts Plus

    Pin 30: schwarz - rechts Minus

    Die im Beitrag von mir auf Seite 1 genannten Farben könnten dann ab dem Mitteltöner im Armaturenbrett so sein. Von da wird weiterverteilt.


    Was er da mit dem Reinstopfen der abgezwickten Gabelösen gemacht hat, ist aber auch MacGyver. 8) Na ja, ich kann´s verstehen, dass er keine Kabel durchschneiden will. Da an der Stelle sowieso nicht.


    Viel Spaß und viel Erfolg. Und berichte mal hier, wie es bei Dir aussieht und wie Du es machst oder gemacht hast.

    Klar kann jeder Hersteller sein eigenes Süppchen kochen und freiwillig mehr umsetzen, als er müsste. Aber nur innerhalb der Grenzen der VO.


    "Ein haptisches Warnsystem darf nicht mit einer akustischen Warnfunktion kombiniert werden, auch dann nicht, wenn es auf freiwilliger Basis bereitgestellt wird, es sei denn, alle Anforderungen für die kaskadenartige akustische Warnung sind ebenfalls erfüllt." (3.5.4)

    Fände ich mutig von Audi, seinen Kunden freiwillig die volle Dröhnung zu geben.


    Interessant finde ich auch noch das hier:

    "2.2. Unter Vorbehalt von Nummer 2.3 muss der ISA so konzipiert sein, dass die Fehlerquote im praktischen Fahrbetrieb bei null liegt oder möglichst niedrig ist.

    2.3. ISA-System müssen den Anforderungen entsprechen, wenn das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Weg im Gebiet der Europäischen Union (wie zum Zeitpunkt der Typgenehmigung festgelegt), betrieben wird."


    Da kann man jetzt anfangen, zu interpretieren. Nämlich, was möglichst niedrig heißt. ?(


    Edit: Sorry, das habe ich vergessen und nicht absichtlich ignoriert: Danke, ebenfalls noch einen schönen Ostermontag. :)

    Der einzige Jbl Umbau wurde ja von einem CarHifi Händler durchgeführt.

    Der einzige, der in diesem Thread beschrieben wurde. Chris1983 hatte auch einen Subwoofer am JBL-Verstärker angeschlossen. Dazu gibt es zwar keine Dokumentation hier, aber das hat er in einem anderen Thread geschrieben:

    Das Signal nimmst du von den vorderen woofern aus den Türen. Hinten die LS sind untenrum beschnitten und spielen die extrem tiefen Töne nicht.

    Es ist einfacher im Fahrer- bzw Beifahrerfußraum abzugreifen als direkt an der Endstufe denn dort ist es sehr sehr eng.

    Die Farben der Leitungen kann ich dir leider nicht mehr nennen, zu lange her. Ich meine vorn links war weiß/rot, aber die gleiche Farbe war auch hinten links. Vorn rechts war aber anders als hinten links, Farben weiß ich aber nicht mehr

    Vorne links weiß und rot hatte ich ja auch geschrieben, allerdings gilt meine Aussage nur für die Kabelfarben innerhalb der Tür. Außerhalb, also nach dem Türstecker hatte ich andere Farben oben genannt.

    Wenn Du es selbst machen willst, wirst Du nicht drumrum kommen, die richtigen Kabel selbst zu suchen. Auf Aussagen aus einem Forum oder Schrauberbuch würde ich mich nicht blind verlassen, wenn es darum geht, Kabel durchzuschneiden. Natürlich auch nicht auf meine Aussagen. ;)

    Mein Tipp war, den großen Stecker am Verstärker abzuziehen und die genannten Kabel mal als erstes probieren. Durchklingeln mit einem Multimeter. Die würde ich dann unter den Schwellerverkleidungen suchen.

    Vielleicht noch eine Idee: Wenn Du die von mir genannten Kabelfarben paarweise gegenüber am großen Stecker findest, deutet das schon mal darauf hin, dass die zusammen gehören und die richtigen sein könnten.

    Ich lasse mich gerne eines besseren belehren und würde den Corolla auch gerne fahren.

    Wie interpretierst du den Absatz 3.5.2.1.3. ? Da steht was von muss.

    Das kannst Du doch nicht einfach aus dem Zusammenhang reißen und Dich an dem Wort muss festbeißen. Klar, beide möglichen Systeme müssen diese Vorgaben erfüllen. Aber da steht nicht, dass beide gleichzeitig vorhanden sein müssen.

    Spitzfindig ausgedrückt gibt es da nichts zu interpretieren, sondern nur zu verstehen.


    Es wurde schon mehrfach hier im Thread das "entweder oder" betont (alternativ). Dazu kommt noch das optionale (aktive Geschwindigkeitsreduzierung).


    3.5.2.1.3 ist ein Unterkapitel von 3.5.2. Und in 3.5.2 steht, dass der Warnhinweis eine der folgenden Formen annehmen kann:

    visuelle und kaskadenartige akustische Warnung, visuelle und kaskadenartige haptische Warnung, ausschließlich haptische Warnung. Das hatte ich oben auch schon zitiert. (Hatte mich beim Absatz vertippt: 3.2.5 statt 3.5.2).

    Danke für den Link und die Quellen. Was sagst Du zu meiner Frage zu Deiner Schlussfolgerung?


    (Edit: Der Spiegel-Artikel ist von Ende 2021. 8)

    Edit 2: GQ lese ich nicht, erst recht nicht bei ernsten Themen wie EU-Gesetzesvorlagen, ist aber auch von Mitte 2022.)


    Übrigens kann man da einiges nachlesen, worüber hier spekuliert wurde:

    "Der Fahrzeughersteller kann eine Funktion zur automatischen oder manuellen Kalibrierung des Geschwindigkeitsmessers des Fahrzeugs vorsehen, um die Abweichung zwischen der Geschwindigkeit gemäß dem Geschwindigkeitsmesser und der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs, z. B. nach einem Reifenwechsel, zu minimieren, solange sichergestellt ist, dass die Anforderungen der UN-Regelung Nr. 39 (1) durchgängig eingehalten werden. Darüber hinaus kann der Fahrzeughersteller eine Toleranz von bis zu 3,0 % in Bezug auf die erfassten Geschwindigkeitsbegrenzungen vorsehen, aufgrund derer die Aktivierung von Informationen und Warnungen erfolgt." (3.2.3 aus o. g. VO)


    "Der Warnhinweis kann eine der folgenden Formen annehmen:

    a) visuelle und kaskadenartige akustische Warnung;

    b) visuelle und kaskadenartige haptische Warnung;

    c) ausschließlich haptische Warnung." (3.2.5)


    "Bei konstanten Fahrzeuggeschwindigkeiten müssen die kaskadenartige akustische Warnung und die kaskadenartige haptische Warnung erfolgen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: a)

    Geschwindigkeit gemäß dem Geschwindigkeitsmesser ≥ 130 % der erfassten Geschwindigkeitsbegrenzung (für mindestens 3,0 Sekunden);

    b) Geschwindigkeit gemäß dem Geschwindigkeitsmesser ≥ 120 % der erfassten Geschwindigkeitsbegrenzung (für mindestens 4,0 Sekunden);

    c) Geschwindigkeit gemäß dem Geschwindigkeitsmesser ≥ 110 % der erfassten Geschwindigkeitsbegrenzung (für mindestens 5,0 Sekunden);

    d) Geschwindigkeit gemäß dem Geschwindigkeitsmesser > 100 % der erfassten Geschwindigkeitsbegrenzung (für mindestens 6,0 Sekunden)." (3.5.2.1.4)


    "Die haptische Warnung darf jedoch in keinem Fall länger als 12 Sekunden dauern, auch nicht bei aufeinanderfolgenden Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzung, damit der Fahrzeugführer so wenig wie möglich gestört wird." (3.5.2.1.6)


    "Der Hersteller kann die kaskadenartige akustische/haptische Warnung so konfigurieren, dass sie unmittelbar nach ihrer Bestätigung durch bewusste Handlung des Fahrzeugführers (z. B. per Knopfdruck) abgestellt werden kann." (3.5.2.1.7)


    ... und so weiter.