Spurplatten Corolla TS (E210)

  • Bei mir waren es insgesamt drei Eintragungen. Einmal in Kombination mit den Original-Felgen. Dann ein paar Monate später mussten erst die Zubehör-Felgen (vom FTH mit ABE) eingetragen werden und dann in Kombination mit den Spurplatten.


    ... und etwas später habe ich die Zubebör-Felgen wieder verkauft und brauche zwei der Eintragungen gar nicht mehr. :|


    Gekostet haben die Eintragungen jeweils nur 47,- Euro kurz vor der Gierflation. :rolleyes:

    Corolla HB 2.0 Club | Technik- u. Style-Paket | Navi | MM19-Retrofit | Audio-Umbau ESX, Focal | HUD | H&R-Spurverbreiterung VA 14mm, HA 30mm | Fußraumbeleuchtung "Ambiente" | Reifendruck-Modul | LED-Kennzeichen- und Innenleuchten

  • Die Preisgestaltung bei Änderungsabnahmen und Begutachtungen obliegt dem Prüfer. Da gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, nur in unseren Programmen sind gewisse Mindestpreise hinterlegt.

  • Ohne die Dokumente gesehen zu haben, lehne ich mich mal aus dem Fenster und sage, dass der TÜV Süd da Scheiße gebaut hat.

    Na ja, das Motorrad ist Bj. 1933 und es stand fälschlicherweise ein Reifen hinten in der Größe 3.25x18 in den Papieren. Montiert war ein Reifen in 3.50x18 mit ausreichend Freigängigkeit. Ein offizielles Datenblatt von BMW Classic bestätigte den 3.50er Reifen. Für sowas eine 21er Abnahme machen zu wollen, kommt mir dann leider doch sehr Gebührenoptimiert vor. :P Hätte ich nicht eine Oldtimerabnahme nach §23 gebraucht, hätte ich es wohl "übersehen". Ich weiß, der Polizist hätte es gesehen und du machst die Gesetze nicht, aber man muss wegen sowas auch mal die Kirche im Dorf lassen.


    Eine ausgiebige Probefahrt hatte den Tag das aaS sichtlich versüßt nachdem der Spruch "Moin Meister, einmal Wurstblinker eintragen" bei Ankunft nicht so gut ankam... ^^

    Corolla 2.0 TS Lounge seit 2019 nach 12 Jahren Auris I Diesel mit 325Tkm

  • Mir ging es dabei nicht darum, dass du mehr bezahlen sollst. Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob aus rechtlicher Sicht eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 hier tatsächlich korrekt ist. Da gäbe es nach meinem Verständnis eine andere Variante (nicht unbedingt § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21). Aber seis drum: Wenn die ZB1 jetzt korrigiert ist, ist ja alles i.O. :)

  • Ja alles gut, es geht ja in erster Linie um die Sicherheit. Wenn beim Fahrwerk dank Spurplatten und Tieferlegung was schleift und irgendwann der Reifen platzt, hat halt niemand was davon. ;) Ich hab selbst gesehen, was in den USA vollkommen legal auf den Straßen unterwegs ist. Da wurde einem echt wirklich übel. Autos ohne Kotflügel, ohne Motorhaube, abgefahrene Reifen usw. Hab dort einen BMW gekauft, da hatten die Felgen größere Zentrierbohrungen als die Naben und wurden einfach drangespaxt. Und ich dachte die müssen nur mal ordentlich ausgewuchtet werden. =O ZB 1 ist noch nicht korrigiert, fahre das Motorrad auf einem roten Oldtimer Wechselkennzeichen und hab den Zettel immer dabei...

    Corolla 2.0 TS Lounge seit 2019 nach 12 Jahren Auris I Diesel mit 325Tkm

  • Ich hoffe ich habe es nicht überlesen, aber mir ist nirgends aufgefallen. Ich hätte gerne die 20mm/30mm Platten auf meinem Auto. Da ich eh schon im Sommer mit anderen Felgen fahre, als im Original, weis ich, dass ich eh immer Rändelschrauben brauche. Soweit so gut. Ach, so. Ich habe 8x18er mit gleicher ET wie beim GR auf meinem TS TeamD.


    Was mir aufgefallen ist, laut H&R Prüfgutachten, braucht man bei den 15er Platten 5mm Radabdeckung. Das ist mir hier bei niemanden aufgefallen. Wie habt ihr das mit dem Prüfer bei der Eintragung gelöst?


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    Corolla 2.0 TS TeamD (EZ: 10/20), TP, Cosmic Silver

  • "Gültig für Achse 1" ;)


    Brauchst Du also nur, wenn Du vorne 30mm drauf machen willst. Aber wer macht so was? :S

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  • Ich kann nur jedem den Tipp geben nicht so dumm zu sein wie ich. Macht nicht nur hinten die Spur breiter, sondern auch vorne. Man sieht nun schon sehr leicht einen Unterschied. Besonders da das Auto nun tiefer ist (?).

    Toyota Corolla 1.8 Hybrid Club mit dem Style- und Technikpaket in Kaminarot/Schwarz Baujahr 2019