Da geht sogar locker mehr....
2 Personen, Gepäck.
380km bis Restreichweite 0km = 8,7l Durchschnitt.IMG_0590.jpeg
Da geht sogar locker mehr....
2 Personen, Gepäck.
380km bis Restreichweite 0km = 8,7l Durchschnitt.IMG_0590.jpeg
Der Sinn und zweck einer Standheizung oder Vorklimatisierung ist eh nur das es den Innenraum aufwärmt und nicht das die Scheiben Schnee und Eisfrei sind.
Es gibt ja auch kalte Nächte mit trockener Luft dann sind die Scheiben auch nicht vereist. ![]()
Meine Erfahrung mit der Vorklimatisierung fällt auch eher enttäuscht aus. Im Gegensatz zu einer echten Standheizung taut das Fahrzeug nicht vollständig ab, sondern werden "nur" die Scheiben frei, wobei ich das bisher nur bei zugefrorenen Scheiben testen konnte, aber noch nicht bei zugeschneiten.
Hast du nicht zu Beginn gesagt das die
Klimatisierung genau den Punkt so gut
macht, Thema freie Scheiben freie Sicht?
Sorry verstehe jetzt gar nix mehr.
Gefällt dir das Auto jetzt allgemein nicht
mehr? Wenn ich lese das der Corolla scheinbar ein Griff ins Klo war, nicht nur
wegen der Klimatisierung, und du scheinbar so unzufrieden bist, wäre ein Verkauf/Tausch nicht besser?
Hast du das Auto geleast oder Bar bezahlt
wenn ich fragen darf?
So blöd es klingt wenn du (scheinbar) so
unzufrieden bist würde ich ernsthaft
überlegen ob es nicht besser wäre auf
ein Auto was die Reichweite plus Standheizung erreicht, umzusteigen.
Verbrauch finde ich für einen 2.0 eigentlich
schon sehr gut, im Sommer gemischt mit
viel Innerstädtisch/Kurzstrecke 5,5 Liter,
jetzt wo es kalt ist sind es knapp 6,2-6,5
und nein ich trage das Auto nicht.
Autobahn Wien-Innsbruck hatten wir letzten Sommer, mit 140/150km/h da waren es knapp 6,8 Liter auf 100km.
Mein Toyota (2.0) ist nach Polen umgezogen. Ich nutze die Vorklimatisierung bei dem Wetter jetzt 2 x täglich. Auto warm, Sitz warm, Lenkrad warm und die Scheiben sind frei. Die Ökos können mich mal. Apropos Verbrauch. Bin am Wochenende eine längere Strecke Autobahn gefahren (500 km). Die Piste war frei. Auf einem Teilstück von 100 km hatte ich einen Verbrauch von 10,5l. Das war aber auch Anschlag bis zum Begrenzer. Ansonsten AB im Winter 6.5 bis 8l. Im Sommer 1 Liter weniger.
Ich habe immer noch nicht verstanden, warum Toyota das überhaupt eingeführt hat. Waren die sich so sicher, dass das keinen Ärger gibt? Vielleicht haben sie sich auch nur gedacht, wenn die anderen das machen, wird das schon durchgehen...
Und jetzt verstehe ich nicht, warum sie es vom Wohnort des Halters abhängig machen. Wenn ich in Deutschland wohne, darf ich die Funktion in Polen nicht nutzen? Und wenn ich in Polen "wohne", darf ich sie aber hier in Deutschland nutzen?
Wenn ich bei Toyota dafür zuständig wäre, würde ich spätestens wenn das erste Anwaltsschreiben kommt, die Funktion mit Geoblocking schützen. Genau so, wie sie es bei den Blitzern auch gemacht haben. Nach dem Motto: Du kannst die Funktion jederzeit nutzen, aber nur in Ländern, die das nicht verbieten.
Auf Privatgrundstücken wird es bei uns je nach Bundesland sogar noch deutlich empfindlicher, was die Geldbußen angeht:
Auf privaten Grundstücken ist es ebenfalls nicht gestattet, den Motor eines Pkw warmlaufen zu lassen. Und das nicht nur, weil sich möglicherweise die Nachbarn gestört fühlen, wenn nebenan frühmorgens über mehrere Minuten ein Motor läuft: Verstöße können hier nach dem jeweiligen Landes-Immissionsschutzgesetz geahndet werden. Diese legen auch fest, welches Bußgeld fällig wird. Beispiel: In Brandenburg sind es 200 Euro, in Nordrhein-Westfalen können es gar bis zu 5.000 Euro sein (Stand: November 2021). Kommt es darüber zum Streit, muss die Angelegenheit unter Umständen vor Gericht entschieden werden.
Ich habe immer noch nicht gehört, weshalb Toyota gerade jetzt kalte Füße bekommt.
Ich habe immer noch nicht gehört, weshalb Toyota gerade jetzt kalte Füße bekommt.
Das würde mich auch interessieren. Aber vielleicht erfahren wir es nie.
Kann ja sein, dass ein Krawallheiner ein Knöllchen bekommen hat und damit dann zum Anwalt gerannt ist, weil er das von Toyota bezahlt haben wollte. ![]()
Kann ja sein, dass ein Krawallheiner ein Knöllchen bekommen hat
Vielleicht der Anzeigenhauptmeister ![]()
Hasu :
Komisch jetzt zweifelst du den Beitrag von Calli nicht an. Bei mir warst du der Meinung, das diese Vorschrift nicht gilt. Meinung geändert?
Selbstverständlich gilt das BImschG auf Privatgrundstücken. Ich habe lediglich bestritten, dass das was mit der TA Luft zu tun hat
Kann Dir doch nicht Deine Argumente vorsagen, die Du nicht bringst.
§ 38 I BImSchG besagt, Fahrzeuge "müssen so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben". Zeig mir eine Gerichtsentscheidung, die besagt, dass das Vorheizen aus Sicherheitsheitsgründen, wobei der Motor gerade nur so lange läuft, bis er warm genug ist und dann gleich wieder ausgeht, "vermeidbar" ist. Das lässt sich diskutieren. Und es lässt sich durchaus auch streng sehen, das weiß man nicht, an welche Richterin man gerät, keine Frage. In jedem Fall aber wirst Du mir keinen Fall nennen können, wo das jemals vor Gericht kam oder auch nur ein Knöllchen verteilt wurde. Wenn ich losfahre, schläft das Ordnungsamt noch. Wahrscheinlich wissen die auch nicht mal, ob sie überhaupt zuständig sind.