Toyota Gebrauchtwagengarantie

  • Hallo,


    im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufes wurde u.a. eine Gebrauchtwagengarantie inkludiert.

    Unabhängig, ob diese aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Sinn macht, folgendes:


    Nach meinem Verständnis handelt es sich dabei um einen Versicherungsvertrag, welchem eine Police zugrunde liegt,
    aus welcher Angaben, wie Versicherungsgeber, Versicherungsbedingungen, Laufzeit u.ä. hervorgeht.


    Wie üblich zuckt mein Autohaus die Schultern.

    Teilt mir bitte euere Kenntnisse diesbezüglich mit.


    Danke.

  • Nach meinem Verständnis handelt es sich dabei um einen Versicherungsvertrag, welchem eine Police zugrunde liegt,

    aus welcher Angaben, wie Versicherungsgeber, Versicherungsbedingungen, Laufzeit u.ä. hervorgeht.

    Oft kommt so eine Versicherung von GGG.

    Und es müssen alle Unterlagen bei Anspruchname dabei sein.

    Reparaturen nur in Fachwerkstatt möglich.

    Corolla 2.0 TS Team D Technik Paket 07.2023

    Einmal editiert, zuletzt von Atze555 ()

  • Wenn es nicht die Relaxgarantie von Toyota ist,dann wird die nicht viel Sinn machen. Da wird das,was wirklich kaputt geht,sowieso nicht übernommen/ bezahlt.

    Da muss man ganz genau nachlesen,was überhaupt versichert ist. Wenn es die kostenlos zum Fahrzeug gab,dann egal. Nur extra bezahlen würde ich dafür nix.

    Dann besser eine Inspektion bei Toyota durchführen lassen und man hat 12 Monate Relaxgarantie.

    Corolla Touring Sports Lounge 2020 Cosmic Silber

    Wer später bremst,bleibt länger schnell🤪

  • Du bezahlst mit diesem Betrag dem Verkäufer im 1 Jahr seine eventuell anfallenden Reparaturkosten. Nach dem Gesetz hat der Händler 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Diese kann auf 1 Jahr gesetzlich gekürzt werden. Solltest du das bezahlt haben, freut lediglich der Händler darüber, denn er hat das Risiko auf die Versicherung abgewälzt, welche du bezahlt hast.

  • Du bezahlst mit diesem Betrag dem Verkäufer im 1 Jahr seine eventuell anfallenden Reparaturkosten. Nach dem Gesetz hat der Händler 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Diese kann auf 1 Jahr gesetzlich gekürzt werden. Solltest du das bezahlt haben, freut lediglich der Händler darüber, denn er hat das Risiko auf die Versicherung abgewälzt, welche du bezahlt hast.

    Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden sind. Das ist der große Unterschied zur Garantie, die weitergehender sein kann. Kann also auch sein, dass sich der Käufer freut und sich die Versicherung ärgert. Weiß man vorher nicht, erst hinterher ist man immer schlauer.

    <3 liche Grüße, Hasu


    Corolla Hatchback 2.0 Lounge (2025)

  • Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden sind. Das ist der große Unterschied zur Garantie, die weitergehender sein kann. Kann also auch sein, dass sich der Käufer freut und sich die Versicherung ärgert. Weiß man vorher nicht, erst hinterher ist man immer schlauer.

    So steht es im Gesetz und das habe ich bereits zweimal auch so vom Verkäufer bezahlt bekommen. Bei meiner C Klasse ist der Klimakompressor im ersten Jahr kaputt gegangen und wurde auf Kosten des Händlers ersetzt und bei meinem Corolla ist im ersten Jahr eine Rückleuchte undicht geworden und auch hier wurde das anstandslos vom Händler bezahlt. Das war beides bei Übergabe nicht defekt, wird in der näheren Erläuterung des Gesetzestext vom Gesetzgeber aber so angenommen, als wenn der Mangel bei Übergabe bereits da war.


    Wichtige Punkte zur Gewährleistung im 1. Jahr:

    Beweislastumkehr (§ 477 BGB): Innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe liegt die Beweislast beim Verkäufer. Tritt ein Defekt auf, muss der Händler nachweisen, dass das Auto bei Übergabe mangelfrei war.Anspruch: Der Käufer hat Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung, wenn ein Sachmangel vorliegt, der nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist.Verkürzung: Gewerbliche Händler können die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen im Kaufvertrag auf ein Jahr verkürzen.