Hallo,
im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufes wurde u.a. eine Gebrauchtwagengarantie inkludiert.
Unabhängig, ob diese aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Sinn macht, folgendes:
Nach meinem Verständnis handelt es sich dabei um einen Versicherungsvertrag, welchem eine Police zugrunde liegt,
aus welcher Angaben, wie Versicherungsgeber, Versicherungsbedingungen, Laufzeit u.ä. hervorgeht.
Wie üblich zuckt mein Autohaus die Schultern.
Teilt mir bitte euere Kenntnisse diesbezüglich mit.
Danke.