collak aus regulatorischer/ rechtlicher Sicht, sicher glasklar und wasserdicht, jedoch:
Antworten beziehen sich auf die obige/ erste Auflistung. Ich kenne keine Schweizer Gesetze und Regeln.
1. CE Prüfzeichen sind mittlerweile auf nahezu jedem elektrischen Bauteil von Temu/ Ali usw. zu finden. Sicher auch an diesem Bauteil. Ob nun die Zeit ausreicht, eine Prüfnummer mit der Typgenehmigung passt, oder eine der millionenfachen Fälschungen.... das prüft heutzutage kaum noch jemand freiwillig.
2. Der durchschnittliche Streifenpolizist ist kaum in der Lage einen Meter weit zu gucken, ohne eine rechtliche Einschränkung oder Verbote zu verletzen. Die Verkehrssicherheit/ STVO Zulassungsfrage klären Sachverständige und Gutachter, hoffentlich NICHT, nachdem ein Auffahrer/ Unfallgegner behauptet, durch die Lichter geblendet gewesen zu sein, dann fängt der Zucker nämlich sofort Feuer.
3. Ausserhalb des Prüf- und Kenntnisbereiches eines gewöhnlichen Streifenpolizisten. Auf die Diskussion würde ich mich nie einlassen. Schreib ein Protokoll mit oder ohne Verwarngeld mit Wiedervorstellung/ Begutachtungsauflage und dann: "Later Alligator".
4. Korrekt und voll umsetzbar. Bei Gefährdung wäre sogar eine Zwangsstilllegung zu rechtfertigen. Viel schlimmer jedoch wäre ein Verlust des Versicherungsschutzes oder der Vorwurf "grob Fahrlässig" gehandelt zu haben. Dann haftet die Versicherung und nimmt den Halter/ Fahrer in Regress.
Es sieht sicher toll aus, sehr wahrscheinlich würde sowas arbiträr hier und da ohne Probleme durch eine HU gewunken während andere Prüfer den Bremskeil werfen. Wo kein Kläger, da kein Gericht und von sofern... 🤷♂️