Beiträge von Hasu

    Mein 23 Jahre alter Passat ist auch nach 3 Wochen leer. Also das Thema gibts schon lange, auch bei anderen Herstellern.

    Mein 10 Jahre alter Alhambra stand problemlos ein Vierteljahr im Parkhaus rum, die erste Batterie wurde nach 10 Jahren noch als ausreichend gut befunden, 30 Minuten Standheizungsbetrieb war kein Problem. Ich bevorzuge dann also die Hersteller, wo das kein Thema ist. Solls auch geben. Ich bin gespannt, ob bei BYD die Vorwärmfunktion über die Hochvoltbatterie läuft.

    Was genau heißt denn "BAD" bei dem Ladegerät? Hast du einen Spannungswert gesehen? Jedes Auto hat einen Ruhestrom, der an der Batterie zieht auch wenn alles aus ist. Der liegt vielleicht bei 20 bis 40mA und ist völlig normal. Unendlich stehen lassen, kann man heutzutage leider kein Auto mehr. Und die Batterie ist bei Langstrecke eben leider nicht voll, sondern wird gerade bei Langstrecke immer nur leicht geladen. Genau das ist das Problem. Ich würde das beim FTH bemängeln und mal einen Batterietest machen lassen. Nur wenn genug Leute sich bei Toyota beschweren, kommt vielleicht ein angepasstes Lademanagement, um diese Probleme zu vermeiden. Ich hatte auch auf Garantie eine neue, größere Batterie bekommen. Im VFL hab ich damit jetzt keine Probleme mehr.


    Ich finde es echt schade, dass Toyota seinen Ruf der Zuverlässigkeit so leichtsinnig aufs Spiel setzt und es den Kunden am Ende ausbaden lässt.

    Nee, nix da bemängeln. Ich habe fertig, ich gebe die Karre zurück. Selbstverständlich hat jeder PKW einen Ruhestrom und irgendwann ist die Batterie leer. Die Frage ist aber doch, was ist normal. Dass man nach nicht einmal drei Wochen Standzeit schon fürchten muss, dass man den ADAC rufen muss, das ist nicht normal, sondern inakzeptabel. Würden wir über drei Monate sprechen, dann würde ich anfangen, mich damit einverstanden zu zeigen, dass zwischendurch mal ein Ladegerät ran muss oder gleich dauerhaft für eine Erhaltungsladung, keine Frage. Und ich schalt auch nicht das Keyless-System aus, weil das habe ich ja bezahlt, finde ich sehr komfortabel und das muss auch nutzbar sein, wenn der Hersteller es ab Werk ins Fahrzeug einbaut. Aber vielleicht argumentiert TOYOTA ja, ADAC wäre auch keyless (Scherz).


    Das ctek misst die Batteriespannung und zeigt drei Stufen an, SCHLECHT, AUSREICHEND und OK. Bei "schlecht" / bad" liegt die Spannung unter 12.4 V und es wird dringend zum Laden geraten.


    Nee, ich hab wirklich fertig. Keine Vorwärmfunktion, Minikofferraum, geringe Reichweite, zu hoher Verbrauch auf Langstrecke / BAB schon bei Schleichfahrt und jetzt soll ich auch noch alle paar Tage die Batterie von Hand laden. Nee, also wirklich.


    Bin gerade über den BYD Seal 6 DM-i Touring gestolpert. Der hat ein Kofferraum so zwischen Golf und Passat, mit Verzurrösen (hat der 2.0 Hatchback auch nicht, mann), Vorwärm- und Kühlfunktion per App, 360-Grad-Kamera, 100 km Reichweite rein elektrisch, Plugin, Benzinverbrauch kombiniert 5 l und eine Reichweite von 1.350 km - EINTAUSENDDREIHUNDERTFUFFZICH! Das liegt auch am 65-Liter-Tank (mann Toyota, 43 l, also bitte). Die haben die PHEV-Idee quasi weiterentwickelt. Das Fahrzeug fährt im Wesentlichen mit dem Elektromotor und der effiziente 1.5-l-Benzinmotor lädt nur den Akku. Hört sich vielversprechend an, werde mal eine Probefahrt machen.

    Mein neuer 2025er Corolla 2.0 Hatchback, noch keine 9.000 km gefahren, gerade mal 4 (VIER) Monate alt, steht seit Neujahr (2026 wohlgemerkt, nicht 2025), also seit gerade mal 18 Tagen.


    Der Batterietest (ctek) zeigt den Status "BAD". Die Batterie ist NEU und muss zuvor VOLL gewesen sein, da das Fahrzeug ausschließlich im Langstreckenbetrieb läuft.


    Ey, TOYOTA, wollt ihr mich verarschen? Das ist INAKZEPTABEL :cursing: :cursing: :cursing: !

    Bei und hat Toyota mit der Standklimatisierung nie Werbung gemacht, hab das erst mit der App erfahren. Hab auch noch ein Prospekt vom VFL da steht nichts drin.

    Was hast du bezahlt? Die Funktion ist ja gratis?!

    Und jetzt wollt ihr wieder eine Funktion die ja ilegall ist ?(

    Ich habe gerade meinen Widerrufsjoker entdeckt. I'm a bitch. :evil:

    Ist diese Funktion nur für Deutschland deaktiviert?

    Die Vorklimatisierung / die Fernstartfunktion ist in den USA und in Asien ein Trend, sehr beliebt, ein Kaufargument. Wir in Deutschland sind da ein kleines Inselchen, das völlig anders tickt als der Rest der Welt. Hier musst du wie ein Lemming ein jahrzehntealtes Gesetz als heilig akzeptieren. Wer widerspricht, gilt als Umweltsau, ohne dass irgend ein physikalischer Nachweis erbracht werden müsste. Dabei gibt es die "Stinker" von damals gar nicht mehr. Moderne Motoren sind schneller warm und verfügen über effektive Abgasreinigungssysteme, die beim Kaltstart sogar extra beheizt werden, damit sie schnell einsatzbereit sind. Trotzdem bewundern wir hier des Kaisers neue Kleider. Selbst krasse Widersprüche zur Realität nehmen wir brav hin. Was wird auf den einschlägigen Belehrungsseiten davor gewarnt, dass der Motor verreckt, wenn man das Böse wagt. Dabei kennt keine(r) von uns jemand, dem das schon mal passiert ist.


    Genug Politik. TOYOTA hat uns hunderttausendfach eine Funktion verkauft, die von Anfang an illegal war. Wir haben dafür bezahlt. Das ist Grund für eine Kaufpreisminderung. Bitte unterstützt die Kläger! Wer kann hier einen Screenshot der Corolla-Werbung posten, wo mit der Vorwärmfunktion / dem Fernstart / der App geworben wird? Das ist das wichtigste Beweisstück. Damit rutscht die Funktion rechtlich ins Kauf-/ Gewährleistungsrecht und TOYOTA blitzt mit dem AGB-Argument ("rein freiwillige Funktion, dürfen wir jederzeit abschalten) ab.

    Ich glaube so Fahrlässig bin ich als verbraucher nicht, wenn ich bei meinem Hybridauto eigentlich denke das es die Standklimatisierung mit der Hybridbatterie betreibt. Kann man als Verbraucher ohne Fachwissen gut genug abschätzen, wie lang sich diese Funktion mit der Hybridbatterie betreiben lässt? Muss man voraussetzen, dass ich weiß, dass dafür extra der Motor angeschaltet wird?
    Mir war das tatsächlich so nicht klar, ich hab da aber auch nicht länger drüber nachgedacht.

    Da sind wir eben auf hoher See. Alles ist möglich.

    Das Auto steht seit Dienstag erst. Davor hatte ich meistens Fahrten zum Sport (rund 15 minuten pro strecke), 1-2 mal die Woche 5 Minuten ins Büro. Weihnachten die letzte größere 500km Tour.
    Wie voll die Batterie ist kann ich nicht abschätzen, ich hatte sowas noch nie. Selbst mit dem Passat Diesel den ich davor hatte war das nie ein Thema mit der Batterie.

    Warte gerade immernoch auf den Pannendienst. Ein Glück ist es bei der Arbeit passiert. so kann ich noch bissl was fertig machen während ich warte. Extrem ärgerlich wärs wenn mir das jetzt z.b. auf dem Parkplatz vom Supermarkt passiert wäre, oder Gott weiß wo sonst.

    Meiner steht jetzt seit Neujahr. Zuvor bin ich (gefühlt) den ganzen Tag am Stück gefahren, die Batterie sollte da voll geworden sein. Ich werde am Wochenende mal mit dem ctek nachmessen und dann berichten.

    Ich kenne ja die genauen Gründe von Toyota nicht. Wenn es wirklich Abgasnormen oder Gesetze sind, muss Toyota sich fügen und wird gegenüber den grätzigen Kunden erklären, es wäre höhere Gewalt.
    Tatsächlich kennt das Gesetz soetwas wie unmöglichkeit (bei Erfüllung eines Vertrages z.B.) oder Nichterfüllung durch Umstände, die einer der Vertragspartner nicht zu vertreten hat.

    Da bringst Du einiges durcheinander. Richtig ist, dass man keine Nachbesserung einklagen kann, wenn man annimmt, dass die Funktion (und damit das Wiederanschalten) unzulässig ist. Bei einer verbotenen Funktion kann sich der Verkäufer auf (rechtliche) Unmöglichkeit berufen. Aber Rücktritt und Minderung bleiben möglich. Leider gibts auch noch § 442 BGB. Der fällt dem klagenden Käufer dann auf die Füße, wenn der Richter meint, dass die Funktion so offensichtlich illegal war, dass der Käufer das hätte wissen müssen (grobe Fahrlässigkeit). Dann würde nur noch ein arglistiger Verkäufer helfen, was aber wiederum ein Beweisproblem ist. Also eine sichere Sache ist so eine Klage jedenfalls nicht, keine Frage.

    Warten wir ab. Als behinderter Mann war mir das wichtig, was ich oft nicht grundlos betont habe. Und ja, da es in anderen Ländern noch "erlaubt" ist, sehe ich Chancen. Auch § 437 BGB regelt die Rechte des Käufers bei Mängeln – vielleicht greift auch das.
    Rechtsschutz hilft mir zum Glück. Auf See und vor Gott ...

    Halt uns in jedem Fall bitte auf dem Laufenden. Zu erwartende Anwalts- und Gerichtskosten von etwa 8000 € im Fall der Klagabweisung sind schon ne Nummer, um vielleicht 1.500 € zurück zu bekommen ... . Leider gibts hier ja keine Sammelklagen, das wäre ein klassischer Fall dafür.