Standklimatisierung wird abgeschaltet

  • Das musst Du beweisen. Mehr Chancen hast Du über die Werbeprospekte.


    Übrigens (Dein Anwalt weiß das): Das Fahrzeug war von Anfang an mangelhaft, wenn man annimmt, dass die Verwendung der Vorheizfunktion immer schon und unter allen Umständen unzulässig war. Denn eine Sache, die nicht rechtmäßig verwendet werden kann, eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung (§ 434 III BGB). Alternativ kannst Du argumentieren, dass Du die Vorheizfunktion durchaus legal verwenden durftest, im Ausland etwa. Dann wurde das Fahrzeug durch die Abschaltung mangelhaft. Kommt drauf an, wie der Richter das sieht.

    Warten wir ab. Als behinderter Mann war mir das wichtig, was ich oft nicht grundlos betont habe. Und ja, da es in anderen Ländern noch "erlaubt" ist, sehe ich Chancen. Auch § 437 BGB regelt die Rechte des Käufers bei Mängeln – vielleicht greift auch das.
    Rechtsschutz hilft mir zum Glück. Auf See und vor Gott ...

  • Warten wir ab. Als behinderter Mann war mir das wichtig, was ich oft nicht grundlos betont habe. Und ja, da es in anderen Ländern noch "erlaubt" ist, sehe ich Chancen. Auch § 437 BGB regelt die Rechte des Käufers bei Mängeln – vielleicht greift auch das.
    Rechtsschutz hilft mir zum Glück. Auf See und vor Gott ...

    Halt uns in jedem Fall bitte auf dem Laufenden. Zu erwartende Anwalts- und Gerichtskosten von etwa 8000 € im Fall der Klagabweisung sind schon ne Nummer, um vielleicht 1.500 € zurück zu bekommen ... . Leider gibts hier ja keine Sammelklagen, das wäre ein klassischer Fall dafür.

  • Ich kenne ja die genauen Gründe von Toyota nicht. Wenn es wirklich Abgasnormen oder Gesetze sind, muss Toyota sich fügen und wird gegenüber den grätzigen Kunden erklären, es wäre höhere Gewalt.
    Tatsächlich kennt das Gesetz soetwas wie unmöglichkeit (bei Erfüllung eines Vertrages z.B.) oder Nichterfüllung durch Umstände, die einer der Vertragspartner nicht zu vertreten hat.

    Da bringst Du einiges durcheinander. Richtig ist, dass man keine Nachbesserung einklagen kann, wenn man annimmt, dass die Funktion (und damit das Wiederanschalten) unzulässig ist. Bei einer verbotenen Funktion kann sich der Verkäufer auf (rechtliche) Unmöglichkeit berufen. Aber Rücktritt und Minderung bleiben möglich. Leider gibts auch noch § 442 BGB. Der fällt dem klagenden Käufer dann auf die Füße, wenn der Richter meint, dass die Funktion so offensichtlich illegal war, dass der Käufer das hätte wissen müssen (grobe Fahrlässigkeit). Dann würde nur noch ein arglistiger Verkäufer helfen, was aber wiederum ein Beweisproblem ist. Also eine sichere Sache ist so eine Klage jedenfalls nicht, keine Frage.

  • Ich glaube so Fahrlässig bin ich als verbraucher nicht, wenn ich bei meinem Hybridauto eigentlich denke das es die Standklimatisierung mit der Hybridbatterie betreibt. Kann man als Verbraucher ohne Fachwissen gut genug abschätzen, wie lang sich diese Funktion mit der Hybridbatterie betreiben lässt? Muss man voraussetzen, dass ich weiß, dass dafür extra der Motor angeschaltet wird?
    Mir war das tatsächlich so nicht klar, ich hab da aber auch nicht länger drüber nachgedacht.

  • Ich glaube so Fahrlässig bin ich als verbraucher nicht, wenn ich bei meinem Hybridauto eigentlich denke das es die Standklimatisierung mit der Hybridbatterie betreibt. Kann man als Verbraucher ohne Fachwissen gut genug abschätzen, wie lang sich diese Funktion mit der Hybridbatterie betreiben lässt? Muss man voraussetzen, dass ich weiß, dass dafür extra der Motor angeschaltet wird?
    Mir war das tatsächlich so nicht klar, ich hab da aber auch nicht länger drüber nachgedacht.

    Da sind wir eben auf hoher See. Alles ist möglich.

  • und wer mal LKW gefahren ist weiß das da der Motor gern mal 5 Minuten im stand läuft um die Bremsanlage mit Druck zu befüllen…

    Damit ist es aber kein unnötiges Laufenlassen, sondern tatsächlich ganz zwingend notwendig.


    Wenn der LKW allerdings 5 Minuten braucht, um die Anlage zu befüllen, ist der Luftpresser (ja, heißt so) eh nicht mehr i.O. oder die Anlage irgendwo undicht, aber mir ist bewusst, was du sagen wolltest.