Beiträge von Hasu

    Klar, der Schnee der auf dem Eis darunter lag verschwand nicht, was aber auch keine Standheizung schafft, da diese ja auch nur das Kühlwasser erwärmt und dann durch die normale Heizung ins Fahrzeug strömt.

    Die Standheizung kannste auch 30 Minuten laufen lassen. Der Schnee ist dann weg, auch der auf dem Dach. Ich spreche aus Erfahrung.

    Wie willst du sie denn sonst starten? Motor an und Tür verriegeln geht nicht, da meckert bei mir die Elektronik.

    Unverschlossen unter Beobachtung also. Inakzeptabel. Klingt dann eher nach einem anderen Fahrzeug. Eine Webasto-Standheizung scheint mir auch keine Option, außer man will noch mehr Stress wegen entladener 12-V-Batterie. Eine ordentliche AGM-Batterie hat ja keinen Platz in diesem Mini-Kofferraum. Wenns soweit käme, wäre das dann mein erster und letzter Toyota gewesen.


    Meine Erfahrung mit der Vorklimatisierung fällt auch eher enttäuscht aus. Im Gegensatz zu einer echten Standheizung taut das Fahrzeug nicht vollständig ab, sondern werden "nur" die Scheiben frei, wobei ich das bisher nur bei zugefrorenen Scheiben testen konnte, aber noch nicht bei zugeschneiten.


    Insofern war der Corolla-Kauf leider ein Griff ins Klo. Hätte mich besser nicht bequatschen lassen sollen von dem netten Verkäufer. Ich fahre ihn zwar sehr gerne, aber um sparsam zu fahren, muss man wirklich fürchterlich schleichen. Das Tempo, bei dem der Antrieb sparsam ist, kommt in meinem Fahrprofil praktisch nicht vor. Wenn ich mit dem Vorgänger-Diesel derart geschlichen bin, kam ich 1.400 km weit.

    Und, @Gery, ich meine das ernst mit der Verkehrssicherheit. Ohne Vorheizen beschlagen die Scheiben zu Beginn der Fahrt. Da willst du nicht in meinen toten Winkel geraten. Deshalb lassen ja auch so viele Autofahrende den Motor schon laufen, während sie noch die Scheiben freikratzen. Die sind doch nicht alle doof, oder, die denken sich doch was dabei?


    Das ist so eine unhinterfragte Erzählung, ach gott wie schädlich das Warmlaufenlassen sein soll und dass angeblich sofort der Motor verreckt. Lies dir mal den Bericht vom ADAC durch, wo die - vor Jahren - den Schadstoffausstoß bei verschiedenen Fahrzeugen verglichen haben, einmal mit Standheizung, einmal mit Warmlaufenlassen. Das unterscheidet sich in Nuancen, in einem Bereich ist das Warmlaufenlassen sogar sauberer. Und der Toyotamotor läuft nicht mal die ganze Zeit, sondern geht zwischendurch aus, wenn er warm genug ist.

    Was wollt ihr erreichen?

    Wollt ihr alle eine finanzielle Entschädigung, eine Standheizung oder gar das Auto Wandeln ergo zurückgeben?

    Im Moment funktioniert die Vorklimatisierung. Solange das so bleibt, habe ich keinen Grund zur Klage. Ich hoffe, Toyota sieht das als eine Art Waffenstillstand an.


    Würde es zum Prozess kommen, würde ich das Wiederanschalten der Funktion in der App fordern, hilfsweise eine Minderung des Kaufpreises. Die Wandelung rechnet sich meist nicht, da dabei auch eine Nutzungsentschädigung fällig wird. Es gab aber auch schon Richter, die das anders beurteilt haben. Bei VW findest du sämtliche Schattierungen zwischen Schwarz und Weiß in den unzähligen Urteilen.

    aber dann kommt die TA Luft ins Spiel, an die du dich als Privatperson auch halten solltest.

    Die Emissionsgrenzwerte der TA Luft hält auch ein, wer hundert Corollas vorheizt. Denn die stoßen dank Katalysator & Co. recht saubere Abgase aus. Mit der TA Luft kommste erst in Konflikt, wenn du eine industrielle Anlage betreiben willst, nicht wenn ein Motörchen mal kurz angeht.

    Toyota hat das ganze mit Standklima verkauft

    Ich nehme an, Du hast den Corolla nicht bei Toyota gekauft, sondern beim Toyota-Händler? Das musst Du sauber trennen. Gewährleistungsansprüche richten sich gegen den Händler, nicht gegen Toyota. Du kannst aber Toyota aus einem anderen Grund verklagen, nämlich wegen der Abschaltung der App-Funktion. Das richtet sich nach dem Nutzungsvertrag, der zwischen Dir und Toyota besteht, nach den abgenickten Nutzungsbedingungen und nach dem AGB-Gesetz, das regelt, wann welche Nutzungsbedingungen unzulässig / unwirksam sind.

    Toyota bezieht sich auf §30 Absatz 1 STVO (...)

    Die StVO gilt nicht auf Privatgrundstücken und auch nicht im Ausland. Und wenn jemand mit Körperbehinderung die Vorwärmfunktion nutzt, weil er die Scheibe nicht freikratzen kann, dann läuft der Motor auch nicht "unnötig", sondern aus Verkehrssicherheitsgründen. Toyota schießt übers Ziel hinaus.