Standklimatisierung wird abgeschaltet

  • Hallo zusammen,


    meiner Ansicht nach ist die aktuelle Deaktivierung der Standklimatisierung bei Toyota-Fahrzeugen ein klarer Sachmangel (§ 434 BGB).


    Zum Zeitpunkt des Kaufs war die Funktion der Standklimatisierung per MyToyota App vollständig aktiviert und nutzbar, inklusive der vier Jahre kostenlosen Nutzung und der Option zur Verlängerung per App. Die nachträgliche Deaktivierung verletzt damit die vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeugs.


    Gemäß § 437 BGB steht jedem Käufer in so einem Fall das Recht auf Nacherfüllung oder gleichwertige Ersatzleistung zu. Wer sein Fahrzeug gekauft hat, kann daher fordern, dass die Funktion wiederhergestellt wird oder eine angemessene Kompensation angeboten wird.


    Ich empfehle allen, die betroffen sind: Setzt Toyota schriftlich unter Fristdruck, am besten per E-Mail oder Anwaltsschreiben, und fordert Nacherfüllung oder Schadenersatz. Je mehr sich melden, desto stärker wird der Druck auf Toyota, diese Entscheidung zu überdenken.


    Für mich ist klar: Toyota kann diese Funktion nicht einfach deaktivieren, weil sie zum Zeitpunkt des Kaufs zugesichert wurde – auch wenn danach eine kostenpflichtige Verlängerung nötig wäre.

  • Lies dir mal die von dir zugestimmten AGB zu den Services durch. Darin hast du bestätigt, dass Toyota jederzeit einzelne Services deaktivieren kann.



    5. Änderungen der Remote Services
    Wir behalten uns das Recht vor, einen oder mehrere der Remote Services jederzeit
    ohne vorherige Ankündigung einzustellen oder zu entfernen, deren Verfügbarkeit,
    Funktionen, Merkmale, Umfang und/oder Spezifikationen zu ändern, sie durch
    andere oder gleichwertige Dienste zu ersetzen oder andere oder neue Dienste
    vorübergehend oder dauerhaft hinzuzufügen (z. B. für Wartung, Upgrade,
    Verbesserung usw.).
    Wir können Sie über eine solche Änderung per E-Mail und/oder über die App
    informieren. Sie haben keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung (Geld oder
    andere) in Bezug auf eine solche Änderung.
    Wenn eine solche Änderung wesentlich ist, werden wir Sie über die App oder per EMail benachrichtigen. Sie haben eine solche Änderung akzeptiert, wenn Sie
    innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum der Benachrichtigung die
    Remote Services nicht gemäß diesen Nutzungsbedingungen gekündigt haben. Auf
    diese Rechtsfolge werden wir Sie bei der Benachrichtigung hinweisen.

  • Ist ein Argument, ob es letztendlich rechtlichen bestand hat, kann nicht Toyota entscheiden.


      • § 434 BGB: Der Käufer hat Anspruch auf die vereinbarte Beschaffenheit.
      • § 307 BGB: Pauschale Ausschlussklauseln, die dem Käufer die Rechte bei Mangel vollständig nehmen, sind in der Regel unwirksam.

    Meine Sicht:


    Die Klausel ist für zukünftige Änderungen zulässig, nicht aber für bereits verkaufte Fahrzeuge, bei denen die Funktion Teil der vereinbarten Beschaffenheit war.

  • AGBs sind die eine Seite, Gesetze die andere.

    Gab ja schon etliche Urteile wo festgestellt wurde, dass AGBs gegen geltendes Recht verstoßen haben. Bestes Beispiel war der Verzicht auf Widerrufsrecht.


    Ob die AGBs seitens Toyota mit irgendwelche Gesetzestexten vereinbar sind mag ich mangels juristischem Sachverstand nicht urteilen.

    Sollen sich die Experten & Advokaten im schlimmsten Fall damit auseinander setzen.


    Ich kann dennoch den Unmut und Ärger der Betroffenen Toyota Besitzer verstehen.

    Aug. 2009 - Dez. 2013 Avensis Kombi 1.8 T25 VFL

    Dez. 2013 - Nov. 2018 Avensis Kombi 1.8 T27 II

    Nov.2018 - Okt.2023 Auris Hybrid TS

    Okt.2023 - Jul.2024 Corolla TS 2.0 FL - TD+TP 🪦 R.I.P. ;(

    seit Aug. 2024 Corolla TS 2.0 VFL - GR Sport

  • Klagen könnten zudem nur Leute mit einer Rechtschutzversicherung und ob die so einen Fall überhaupt abnickt und die Kosten trägt?

    Toyota wird die besseren Anwälte und den längeren Atem haben,da sollte man nicht in Illusionen verfallen.

    Corolla Touring Sports Lounge 2020 Cosmic Silber

    Wer später bremst,bleibt länger schnell🤪

  • Welche Grauzone?

    Das Motor laufen lassen nur um die Karre warm zu haben ist verboten (§ 30 Abs. 1 StVO)

    Nichts anderes ist diese Funktion. Kühlen wäre ja noch über die HV Batterie möglich gewesen, wenn auch nur recht kurz, wie es vor 15 Jahren schon beim Prius 3 möglich war.


    Klar, man hätte es auch wie bei den Blitzern im Navi über einen direkten Hinweis jedes mal regeln können.

  • Klagen könnten zudem nur Leute mit einer Rechtschutzversicherung und ob die so einen Fall überhaupt abnickt und die Kosten trägt?

    Toyota wird die besseren Anwälte und den längeren Atem haben,da sollte man nicht in Illusionen verfallen.

    wenn man nicht betroffen ist sagt sich sowas leicht 😉 Bin mal gespannt was mein ADAC Rechtsschutz oder der Privat Rechtsschutz dazu sagt wenn ich Hilfe erwarte diesbezüglich 😁🤷‍♂️

    Corolla TS GR-Sport 2.0 Schneeweiß von 06/2024

  • Welche Grauzone?

    Das Motor laufen lassen nur um die Karre warm zu haben ist verboten (§ 30 Abs. 1 StVO)

    Nichts anderes ist diese Funktion. Kühlen wäre ja noch über die HV Batterie möglich gewesen, wenn auch nur recht kurz, wie es vor 15 Jahren schon beim Prius 3 möglich war.


    Klar, man hätte es auch wie bei den Blitzern im Navi über einen direkten Hinweis jedes mal regeln können.

    Da fast du wohl recht. Aber das hätte Toyota sich dann vorher überlegen müssen bevor sie das anbieten 😉

    Corolla TS GR-Sport 2.0 Schneeweiß von 06/2024