Rechtlich gesehen, gehört alles was er sagt zur Kaufentscheidung und bei Nichterfüllung ist es ein Sachmangel den man anfechten kann.
Hoffentlich hast du ein Gesprächsprotokoll geführt und auch von Verkäufer unterschreiben lassen. Wir wollen hier ganz korrekt sein, sonst ist Aussage gegen Aussage.