Die Regeln sind relativ wasserdicht und sehr wahrscheinlich auch rechtssicher. Ob eine Irreführung vorliegt, entscheiden Gerichte.
Auf die Spitze gedacht, müsste ein Toyota Besitzer nach exakt 15.000 KM oder 365 Tagen das Fahrzeug abstellen und es dann nötigenfalls per Anhänger oder Flatbed zur Inspektion verbringen. Wenn die Karre dann 2-6 Wochen steht, weil die Vertragswerkstätten satt sind, war das eben Pech.
Das Garantie & Relax Alleinstellungsmerkmal und Wiederverkaufsargument wird damit zur Farce und auch ganz schnell zur arglistigen Täuschungsfalle für Privatverkäufer.
Ihr Gebaren dürfen die Kölner dann irgendwann vor Gericht aushascheln, wenn ein Flotten- / Großkunde auf die Fresse fällt, oder ein im Geschäftsleasing befindliches Fahrzeug aus dem Zyklus läuft und der LN sich nicht amüsiert zeigt, ein Fahrzeug abzustellen weil der Vertreter/ Fahrer des Fahrzeuges keinen Servicetermin bekommen kann.
So einen Schwachsinn muss man sich erstmal ausdenken, aber die Toyota Leute haben es schon getan. Eiskalt. Ohne jeden Verstand.