• Der Händler musste Dich vor Vertragsschluss umfassend über die Garantiebedingungen aufklären. Auch darüber, wann die Garantie zu laufen beginnt. Wenn die Garantie bei einem Neuwagen bereits 9 Monate vor dem Vertragsschluss beginnen soll, dann muss dies ganz ausdrücklich erwähnt werden. Ist das bei Dir der Fall gewesen? Wenn nein, dann hat der Händler im Streitfall schlechte Karten.


    BGH-Urteil Händler müssen korrekt aufklären | Statement | Verbraucherzentrale Bremen

    <3 liche Grüße

    Hasu

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  • Der Händer hat mir einen Neuwagen mit neuer Garantie verkauft und steht auch dazu. Das Problem ist eher die Toyota Werkstatt, die fest davon überzeugt ist, dass die Garantie eben schon eine Weile läuft.

    Doof ist nur, dass dieser Quark mir als Kunde auf die Füße fällt