Was habt ihr heute so an eurem Auto gemacht?

  • Meinst du mit dem beleuchtetem Emblem? Auch wenn es sehr nach Original aussieht, während der Fahrt ist es halt nicht erlaubt. Ich möchte kein Fahrzeug führen dessen Betrieberlaubnis wegen einem Gadged erlöschen würde.

    Wahrscheinlich bin ich durch die Denkweise der Alman aber ändert nichts an der Tatsache das es nicht legal ist. Also lasse ich es lieber :S

    Seit 2023 sind die erlaubt, wenn sie nicht über 100 cm² gros sind und doe Beleuchtung meines ist darunter.

    War sogar am Freitag bei der Kontrolle so, hat nichts bemängelt, wie auch die dynamischen Seitenblinker.

  • Seit 2023 sind die erlaubt, wenn sie nicht über 100 cm² gros sind und doe Beleuchtung meines ist darunter.

    War sogar am Freitag bei der Kontrolle so, hat nichts bemängelt, wie auch die dynamischen Seitenblinker.

    Bezüglich der Anzahl sind nur zwei oder vier Schlusslichter zulässig. Und die dynamischen Seitenblinker benötigen die entsprechende Kennzeichnung. Nur eine E-Nummer ist nicht ausreichend!

    TS Hybrid 2.0 Lounge

    Mysticschwarz Mica

    EZ 05/2025

  • Rechtliche Vorgaben für den nachträglichen Einbau

    • Bauartgenehmigung und E-Prüfzeichen (§ 49a StVZO): Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug müssen amtlich genehmigt sein und ein sichtbares E-Prüfzeichen tragen. Universal- oder Aftermarket-Embleme (z. B. aus dem Online-Handel) besitzen ein solches Prüfzeichen fast nie.
    • Vorgaben der UN-ECE R48: Die Leuchtfläche darf maximal 100 cm² betragen, muss symmetrisch auf der Fahrzeugmitte sitzen und darf die zulässigen Lichtfarben (vorne weiß, hinten rot) nicht verletzen. Sie gilt rechtlich als Teil der Begrenzungs- oder Rückleuchten.
    • Originalteile-Nachrüstung (OEM): Eine Nachrüstung ist nur dann zulässig, wenn für exakt Ihre Baureihe ein originales, beleuchtetes Emblem des Herstellers mit passender ECE-Genehmigung existiert (z. B. Facelift-Variante) und dies fachgerecht nach Herstellervorgabe eingebaut wird.
    • Erlöschen der Betriebserlaubnis: Der Anbau von Lichtquellen ohne gültiges E-Prüfzeichen oder ohne Zulassung für den jeweiligen Fahrzeugtyp führt gemäß § 19 Abs. 2 StVZO zum unmittelbaren Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

    12/2021 Corolla TS 1.8 Team Deutschland + Technikpaket Manhattangrau

  • Seit 2023 sind die erlaubt, wenn sie nicht über 100 cm² gros sind und doe Beleuchtung meines ist darunter.

    War sogar am Freitag bei der Kontrolle so, hat nichts bemängelt, wie auch die dynamischen Seitenblinker.

    Du schleichst ja auch in Schwitzerland rum und nicht im allerbesten Germanien.😆

    Hier kriegst du ne Mängelkarte, weil die Leuchte keine Zulassung/ E-Prüfnummer hat.

    Corolla Touring Sports Lounge 2020 Cosmic Silber

    Wer später bremst,bleibt länger schnell🤪

  • Ich habe mal die KI gefragt ob die die Regelung in der Schweiz auch gilt, hier die Antwort:


    Ja, in der Schweiz gelten im Wesentlichen dieselben strengen Regelungen, da das Schweizer Strassenverkehrsrecht die UN-ECE-Bauvorschriften (einschließlich ECE R48) für Fahrzeuge übernimmt.

    Die genauen Grundlagen regeln die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sowie die Richtlinie 2b der ASA (Vereinigung der Strassenverkehrsämter):

    • Werkseitig verbaut (OEM): Ist das beleuchtete Emblem ab Werk Bestandteil der europäischen/schweizerischen Gesamtfahrzeug-Typengenehmigung (CoC), ist der Betrieb in der Schweiz legal.
    • Nachträglicher Anbau (Aftermarket): Das nachträgliche Anbringen von Zubehör-Emblemen ohne ECE-Prüfzeichen ist gemäss Art. 110 ff. VTS verboten. Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen dürfen in der Schweiz nur angebracht werden, wenn sie den internationalen ECE-Reglementen entsprechen.
    • Kontrolle durch MFK und Polizei: Die Schweizer Motorfahrzeugkontrolle (MFK) sowie die Kantonspolizei prüfen Zusatzbeleuchtungen strikt. Ein Nachrüst-Emblem ohne E-Prüfzeichen wird als unzulässige Beleuchtungsänderung gewertet.
    • Sanktionen: Der Betrieb unzulässiger Lichteinrichtungen führt in der Schweiz zu einer Ordnungsbusse oder Verzeigung. Das Fahrzeug besteht die MFK erst nach dem vollständigen Rückbau wieder.

    Auch in der Schweiz ist eine Nachrüstung somit nur legal, wenn exakt für dieses Bauteil und Fahrzeugmodell eine gültige ECE-Genehmigung vorliegt.

    12/2021 Corolla TS 1.8 Team Deutschland + Technikpaket Manhattangrau

  • collak aus regulatorischer/ rechtlicher Sicht, sicher glasklar und wasserdicht, jedoch:


    Antworten beziehen sich auf die obige/ erste Auflistung. Ich kenne keine Schweizer Gesetze und Regeln.


    1. CE Prüfzeichen sind mittlerweile auf nahezu jedem elektrischen Bauteil von Temu/ Ali usw. zu finden. Sicher auch an diesem Bauteil. Ob nun die Zeit ausreicht, eine Prüfnummer mit der Typgenehmigung passt, oder eine der millionenfachen Fälschungen.... das prüft heutzutage kaum noch jemand freiwillig.


    2. Der durchschnittliche Streifenpolizist ist kaum in der Lage einen Meter weit zu gucken, ohne eine rechtliche Einschränkung oder Verbote zu verletzen. Die Verkehrssicherheit/ STVO Zulassungsfrage klären Sachverständige und Gutachter, hoffentlich NICHT, nachdem ein Auffahrer/ Unfallgegner behauptet, durch die Lichter geblendet gewesen zu sein, dann fängt der Zucker nämlich sofort Feuer.


    3. Ausserhalb des Prüf- und Kenntnisbereiches eines gewöhnlichen Streifenpolizisten. Auf die Diskussion würde ich mich nie einlassen. Schreib ein Protokoll mit oder ohne Verwarngeld mit Wiedervorstellung/ Begutachtungsauflage und dann: "Later Alligator".


    4. Korrekt und voll umsetzbar. Bei Gefährdung wäre sogar eine Zwangsstilllegung zu rechtfertigen. Viel schlimmer jedoch wäre ein Verlust des Versicherungsschutzes oder der Vorwurf "grob Fahrlässig" gehandelt zu haben. Dann haftet die Versicherung und nimmt den Halter/ Fahrer in Regress.


    Es sieht sicher toll aus, sehr wahrscheinlich würde sowas arbiträr hier und da ohne Probleme durch eine HU gewunken während andere Prüfer den Bremskeil werfen. Wo kein Kläger, da kein Gericht und von sofern... 🤷‍♂️

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