Alles anzeigenNein, das muss Toyota nicht extra schriftlich bestätigen. Es steht doch genau so in ihren offiziellen, rechtsgültigen Garantiebedingungen unter Punkt 4.3 (Garantieausschlüsse). 😉
Dort gilt ganz klar das Kausalitätsprinzip. Toyota schließt die Garantie bei Modifikationen oder der Verwendung von „Nicht-Original-Zubehör“ laut Punkt 4.3 niemals pauschal für das ganze Auto aus.
Die Deckung entfällt immer nur dann, wenn ein Schaden direkt durch diese Modifikation verursacht wurde. Wenn dein selbst gebauter EHR-Bypass undicht wird und der Motor deswegen überhitzt, zahlt Toyota natürlich nicht.
Wenn aber unabhängig davon der Hybrid-Inverter, das e-CVT Getriebe oder der Klimakompressor den Geist aufgibt, greift die Relax-Garantie weiterhin vollumfänglich, weil der Bypass diesen Defekt unmöglich verursacht haben kann. Auch der Ausschluss wegen eines „nicht behobenen Mangels“ (ebenfalls in Punkt 4.3 geregelt) greift hier überhaupt nicht. Wenn der EHR-Schaden vorab offiziell gemeldet und als Garantiefall anerkannt wurde, man aber wochenlang auf Ersatzteile warten muss, ist ein temporärer Bypass lediglich eine Maßnahme zur Schadensminderung, um den Kühlmittelverlust zu stoppen. Das ist keine Reparaturverweigerung des Kunden und hebt die bereits erteilte Reparaturfreigabe für das neue EHR-Modul nicht auf. Wenn ein Autohaus also behauptet, dass durch eine Modifikation am Auspuff die Garantie für die komplette Hybrid-Elektronik erlischt, ist das rechtlich schlichtweg falsch. Man muss dem Händler nur die eigenen Garantiebedingungen unter die Nase legen.
Da wünsche ich dir viel Spaß beim Diskutieren mit dem FTH. Da wird dann wohl im schlechtesten Fall nur ein Anwalt helfen können und bis das dann vor Gericht ausgeboxt ist,vergeht viel Zeit. Da hätte ich mal gar keinen Bock drauf. In Deutschland gilt weiterhin: Recht haben und Recht bekommen, sind zwei völlig unterschiedliche Prozesse.